Der Kosmetikkonzern L'Oréal greift derzeit hart durch, wenn es um den Vertrieb seiner apothekenexklusiven Marken geht. Dem Vernehmen nach will L'Oréal mehrere Versandapotheken nicht mehr beliefern, weil diese die Ware nicht nur an Endkunden verkauft haben sollen. Der französische Konzern wollte dies konkret weder bestätigen noch dementieren.
Auf Nachfrage teilte der Konzern nur mit: „Gegenüber allen Apothekern und Versandapotheken, die im Verdacht standen, vertragswidrige Lieferungen vorgenommen zu haben, wurden Kündigungen der Geschäftsbeziehung ausgesprochen und weitere Maßnahmen ergriffen.“ Zu einzelnen Kundenbeziehungen könne man jedoch keine Aussagen machen – auch aus Rücksicht auf die Kunden und eventuell laufende Verfahren.
Alle Apotheken, die etwa Produkte von Vichy bei L'Oréal beziehen wollen, müssen einen Depotvertrag unterschreiben. Darin verpflichten sie sich unter anderem, die Kosmetik nicht an andere Groß- oder Einzelhändler zu verkaufen. Bei Verstößen droht der Lieferstopp und eine Sperre für zwei Jahre. Das Thema war zuletzt wieder in den Fokus gerückt, weil die Drogeriekette dm offensiv mit dem Verkauf von Vichy-Produkten wirbt.
dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer hat sich über den Bezug der Apothekenkosmetik stets ausgeschwiegen. Allerdings hatte die gelernte Apothekerin auch immer betont, dass die Produkte für die Drogeriekette nur bei einer ausreichenden Liefermenge interessant seien. Weil hierzu mehr größere Mengen bewegt werden müssen, stehen neben einzelnen Großhandelsniederlassungen auch immer wieder Versandapotheken im Verdacht.
L'Oréal geht nach eigenen Angaben jedem Verdacht auf Graumarktgeschäfte intensiv nach. „Grauhändler sind immer nur dann erfolgreich, wenn einzelne Apotheker vorsätzlich gegen ihre Depotverträge verstoßen“, teilte der Konzern mit. Details zu den Kontrollen werden „aus strategischen Gründen“ nicht verraten.
Juristisch stützt sich der Konzern bei seinem Durchgreifen auf die Depotverträge: „Soweit Apotheker gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, werden die hieraus entstehenden rechtlichen Möglichkeiten durch uns konsequent genutzt“, teilte L'Oréal mit.
Zuletzt war Konzern gegen einen Graumarkthändler erfolgreich: Der Unternehmer Thomas Müller darf laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Saarbrücken nicht mehr bei Apotheken vorsprechen, um Vichy-Produkte einzukaufen.
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