Apotheken-Pick-up

BGH entscheidet über „Vorteil24“

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Berlin -

Der „Vorteil24“-Trick hat die obersten Richter in Karlsruhe beschäftigt. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde darüber verhandelt, ob die Werbung der Montanus-Apotheken mit dem Slogan „günstige Hollandpreise“ in Verbindung mit einem 10-prozentigen Rabatt auf Rx-Medikamente zulässig ist. Die Entscheidung soll am 22. Januar verkündet werden.

Die Wettbewerbszentrale war bereits 2008 gegen die Werbung der Montanus-Apotheken vorgegangen. Das Landgericht Köln hatte die Reklame untersagt. Gegen diese Entscheidung ging die Inhaberfamilie Winterfeld vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab den Apothekern aus Nordrhein-Westfalen 2009 Recht und ließ die Werbung zu. Daraufhin zog die Wettbewerbszentrale vor den BGH.

Die Montanus-Apotheken haben laut Wettbewerbszentrale bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei „Vorteil24“ handele es sich um ein Umgehungskonzept der Arzneimittelpreisbindung, da behauptet werde, die Arzneimittel würden in Holland abgegeben, sagt eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale. „Wir gehen davon aus, dass der BGH unsere Rechtsauffassung teilt.“

Die Karlsruher Richter haben in der gestrigen Verhandlung bereits durchblicken lassen, dass sie das Rx-Boni-Verbot auch für das „Vorteil24“-Modell gelten lassen wollen. Die Anwältin der Apotheker betonte, das Pick-up-Konzept sei ein komplett anderes Geschäftsmodell als der Versandhandel. Denn der Kunde habe die Wahl, ob er das billigere Medikament in den Niederlanden abhole, oder es sich schicken lasse.

Beim „Vorteil24“-Konzept können Kunden in der Apotheke einen Bestellschein ausfüllen, der an die niederländische Montanus-Apotheke in Dinxperlo weitergeleitet wird. Die Präparate werden entweder nach Deutschland geschickt oder können hierzulande in der Apotheke abgeholt werden.

Die Montanus-Apotheken bieten bei dem Modell derzeit keinen Rabatt mehr auf Rx-Medikamente von Kassenpatienten an. Der „Vorteil24“ wird nur noch auf OTC-Präparate oder Privatrezepte gewährt.

Auch die Apothekenkooperation Linda hatte bei „Vorteil24“ mitgemacht. Die Kunden konnten bei der Montanus-Apotheke in den Niederlanden bestellen. Über eine konstruierte Abhollösung wurden aus dem Mehrwertsteuergefälle so Gewinne für die Beteiligten und Boni für die Kunden generiert. Nachdem sich die Finanzbehörden intensiver mit dem Modell befasst hatte, wurde es im Juli 2012 abrupt beendet.

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