Anti-Korruptionsgesetz

Hersteller prüfen Apothekenrabatte

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Berlin -

Bei vielen Herstellern herrscht beim Thema Anti-Korruptionsgesetz Unsicherheit. Rechtsabteilungen und Beraterkreise feilen derzeit vielerorts an einer juristisch sicheren Auslegung des Gesetzentwurfes. Geprüft werden sowohl Rabatte als auch Dienstleistungen, die bislang Apothekern und Ärzten angeboten wurden. Einzelne Hersteller haben sicherheitshalber bereits den Rotstift angesetzt und etwa Einladungen ans Mittelmeer gestrichen. Andere prognostizieren den Apothekern sinkende Margen.

Keiner Sorgen macht man sich bei Bayer: Der OTC-Platzhirsch ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Verträge mit den Vertriebspartnern rechtlich unbedenklich sind. Die Vereinbarungen müssten angesichts des Anti-Korruptionsgesetzes nicht angepasst werden, heißt es aus Leverkusen. Ein Grund sei die Einheitlichkeit der Rechtsordnung: Vereinbarungen und Praktiken, die mit dem Heilmittelwerberecht und den wettbewerbsrechtlichen Normen vereinbar seien, könnten keine strafrechtliche Relevanz haben, sagt ein Sprecher.

Der Pharmakonzern hält auch umsatzgestaffelte Rabatte beziehungsweise Zielrabatte weiter für zulässig. „Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz geäußert, dass es bei Skonti und Rabatten an einer Unrechtsvereinbarung fehlt“, so der Sprecher. Für Zielrabatte müsse das gleiche gelten. Die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Apothekers sei bei einem Zielrabatt nicht größer als bei einem Volumenrabatt.

Andere Hersteller stellen die aktuellen Rabatte für Apotheken dagegen infrage: „Die Apotheker müssen sich auf geringere Margen einstellen“, sagt Dr. Volker Lamp, OTC-Chef bei Meda. Die Rabatte würden drastisch gesenkt werden. Mengenabhängige Nachlässe wird es seiner Ansicht nach nicht mehr geben. Auch andere Vereinbarungen wie Sichtwahlplatzierungen oder Werbekostenzuschüsse stünden aktuell auf dem Prüfstand.

Etliche Unternehmen scheuen derzeit jedoch eine öffentliche Stellungnahme: Johnson & Johnson (J&J) und Medice wollten sich auf Nachfrage nicht äußern. Bei Procter & Gamble (P&G) gebe es noch keine finale Einschätzung, sagt Vertriebschef Dr. Markus Hammer. Das Thema befinde sich noch in der Klärung beziehungsweise Überprüfung durch die Rechtsabteilung.

Auch Engelhard hält sich zurück und verweist auf einen späteren Zeitpunkt, „da die Gesetzgebung hierzu momentan ja noch 'im Fluss' ist“. Hexal verweist auf die Stellungnahmen der Verbände. Diese hätten zurecht „wiederholt den Wunsch nach einer Konkretisierung des Gesetzes in einigen Punkten vorgetragen und begründet“, sagt eine Sprecherin.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) befürwortet laut eigenem Bekunden die Initiative der Bundesregierung, die Korruption im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen nicht in Verdacht gerieten, strafbar zu sein, sagt ein Sprecher. Wichtig seien klare, eindeutige und konkrete Regeln.

Auch bei Dr. Willmar Schwabe kritisiert man die aktuelle Fassung: Beim Gesetzentwurf gebe es „erkennbar rechtliche Webfehler, indem er bei der Frage, ob ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegt, auf regional unterschiedliche Berufsordnungen referenziert“, sagt Geschäftsführer Dr. Traugott Ullrich. Für die Apotheke ergebe sich aus der Intention des Gesetzgebers ein Dilemma: „Als Kaufmann soll der Apotheker Wirtschaftlichkeit im System gewährleisten und als Heilberufler unabhängig sein“, sagt er. Der Entwurf sei gerade diesbezüglich hinreichend unpräzise formuliert, um für massive Verunsicherung in der Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Apothekern zu führen.

Ratiopharm/Teva schult seine Mitarbeiter laut eigenen Angaben regelmäßig zum Thema Anti-Korruption. Dadurch sollten die Vorschriften umgesetzt und eingehalten werden, sagt ein Sprecher. Man verfüge über sehr hohe Standards an verpflichtenden Regelungen, die vom globalen Verhaltenskodex bis zu den Marketing- und Vertriebsrichtlinien für den deutschen Markt reichten. Derzeit würden interne Infrastrukturen entwickelt, um den Anforderungen der erwarteten Gesetzgebung frühzeitig zu entsprechen.

Die besondere Sensibilität bei Ratiopharm kommt nicht von ungefähr. Das Anti-Korruptionsgesetz geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurück: Die Karlsruher Richter hatten 2012 entschieden, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Krankenkassen zu behandeln sind. Verhandelt wurde unter anderem ein früheres Vertriebskonzept von Ratiopharm. Der Ulmer Hersteller hatte in der Vergangenheit Ärzte am verordneten Umsatz beteiligt. Der BGH hatte eine gesetzliche Klarstellung angeregt.

Viele Hersteller erwarten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen regelrechten Ansturm auf die Gerichte. Laut Bayer ist nicht auszuschließen, dass mit dem neuen Gesetz Ermittlungsbehörden bestehende Verträge zwischen Industrie und Apothekern untersuchen könnten. Ein Strafbarkeitsrisiko bestehe aber nicht, so der Sprecher.

Weil die Ermittlungsbehörden jetzt mutmaßlich aufrüsten, sind einige Hersteller doppelt vorsichtig. Bionorica etwa hat bereits vor Monaten reagiert. Der bayerische Hersteller hat vorsorglich die Fortbildungsveranstaltungen auf Mallorca aus dem Angebot genommen.

Die Staatsanwaltschaft in München soll dem Vernehmen nach bereits personell aufrüsten. Bei den Ermittlungsbehörden hatte nach der BGH-Entscheidung 2012 eine gewisse Frustration Einzug gehalten, da sie alle laufenden Verfahren einstellen mussten. Denn nach damaliger – und aktueller – Gesetzeslage haben sich weder die Hersteller noch die Ärzte strafbar gemacht.

Der Gesetzgeber will mit dem Entwurf Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen. Apotheker, Ärzte und andere Heilberufler machen sich nach aktuellem Stand künftig strafbar, wenn sie in ihrem Beruf als Gegenleistung für ein bestimmtes Verordnungs- oder Abgabeverhalten Vorteile fordern, annehmen oder sich versprechen lassen und dabei Wettbewerber behindern oder gegen ihre freiberufliche Unabhängigkeit verstoßen. Heilberuflern drohen drei Jahre Haft, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fälle werden sogar mit fünf Jahren Gefängnis bestraft.

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