Apothekenkosmetik

Vichy stoppt Graumarkthändler APOTHEKE ADHOC, 04.12.2012 14:49 Uhr

Kampf um Apothekenexklusivität: Der Kosmetikkonzern L'Oréal ist erfolgreich gegen einen Graumarkthändler von Vichy-Produkten vorgegangen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Vichy soll auch weiterhin apothekenexklusiv bleiben. Dem französischen Kosmetikkonzern L'Oréal ist es nun gelungen, gegen einen Graumarkthändler vorzugehen: Der Unternehmer Thomas Müller aus dem saarländischen Ottweiler soll Apotheker angesprochen und sie dazu verleitet haben, ihm Vichy-Produkte zu verkaufen. Das Landgericht Saarbrücken hat nun eine einstweilige Verfügung gegen Müller ausgesprochen.

Müller hatte dem Gericht zufolge versucht, Apotheken Vichy-Produkte abzukaufen – obwohl die Apotheker vertraglich an L'Oréal gebunden waren und die Produkte nur an Endkunden und autorisierte Händler abgeben durften. Dabei gab er auch konkrete Ratschläge, wie die vertragswidrige Lieferung gegenüber L'Oréal verschleiert werden kann.

Zunächst soll Müller die Apotheken persönlich aufgesucht haben. Anschließend wandte er sich laut Gericht mit einer E-Mail an die Apothekenleiter: „Ich war ja heute auf der Durchreise kurz in Ihrer Apotheke und wir haben uns über eine mögliche Geschäftsbeziehung unterhalten“, beginnt er die Schreiben. Im Anhang wird eine Bedarfsliste für den aktuellen Monat mitgeschickt.

„Sie bestellen einfach, was sie problemlos verantworten können – jedoch bitte keine Mengen unter 10 St pro Referenz“, so Müller. Die „Schlagzahl“ solle der Apotheker vorgeben, denn die Stückzahlen müssten in das „normale Mengengerüst“ passen.

Sobald die Apotheker alle Artikel zusammen hatten, sollten sie eine Rechnung schicken – „wir zahlen vorab und holen die Ware in den Plastikwannen ab und bringen diese beim nächsten Besuch wieder mit“, beschrieb Müller das Vorgehen.

Als Rechnungsadresse standen den Apothekern zwei verschiedene Anschriften zur Auswahl – womöglich eine geschäftliche und eine private Adresse. Abschließend gab Müller noch Hinweise auf seine Preisvorstellungen: „Ganz grob zur Orientierung – wir brauchen mind. AEP – 10 % Rabatt.“

Die Richter untersagten Müller nun, Apotheker zur Abgabe von Vichy-Produkten an ihn zu veranlassen. Auch Ratschläge zur Umgehung der Apothekenexklusivität darf Müller nicht mehr erteilen. Der Unternehmer wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern.

L'Oréal feiert den Beschluss als „juristischen Erfolg“. Besonders für Apotheker, die sich an Depotverträge hielten und durch den Graumarkt massiv geschädigt würden, sei die Entscheidung von großer Bedeutung. Um unzulässige Lieferungen durch die Depositäre zu unterbinden, gehe man jedem Hinweis nach, so L'Oréal.

Müller begann seine Karriere in der Käsebranche. 2006 wandte er sich Medikamenten zu und gründete die TM-Handelsagentur, die sich auf den Vertrieb von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Kosmetika spezialisiert hat. Für seine Geschäfte sucht Müller nach Zulieferern und „geeigneten Partnern“, um „gemeinsame Projekte angehen“ zu können.