Versandapotheken

Gericht: Kein Apotheken-A bei dm APOTHEKE ADHOC, 05.02.2013 11:53 Uhr

Erfolg für Apotheker: Der DAV hat per einstweiliger Verfügung dm und Zur Rose die Nutzung des Apotheken-A verboten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat vor Gericht erfolgreich gegen die Nutzung des Apotheken-A bei dm geklagt. Das Landgericht München habe Ende Januar eine Einstweilige Verfügung erlassen, dass die Verwendung des Symbols in der „Versandkiste“ mit dem Schriftzug von Zur Rose sowohl in den Drogeriemärkten als auch der Versandapotheke verboten werde, sagte ein DAV-Sprecher.

In einzelnen dm-Filialen ist laut DAV die Werbung bereits abgenommen worden. „Der DAV wird in den kommenden Tagen nachprüfen, ob die Werbung flächendeckend entfernt wird“, so der Sprecher. Falls Zur Rose das Apotheken-A weiterhin bei dm benutze, drohe ein Ordnungsgeld.

Die Kooperation zwischen der Versandapotheke Zur Rose und dm hatte es ermöglicht, dass das Wahrzeichen der Apotheken seit Januar in zahlreichen dm-Märkten hängt. Auch auf Flyern und in Katalogen war das Symbol in der Versandkiste dargestellt.

Der DAV hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung an die Kooperationspartner geschickt: Die Darstellung des Apotheken-A in einer Kiste und die Platzierung in Drogerien verstoßen demnach gegen die Markensatzung.

Firmenchef Walter Oberhänsli hatte mittlerweile eingeräumt, dass die Nutzung des Apotheken-A keine gute Idee gewesen sei. Dennoch wollte Zur Rose bisher weiter mit dem Apotheken-A bei dm werben.

Das Informationsmaterial liegt in allen dm-Märkten aus. Bundesweit sind seit 7. Januar rund 800 Pharmapunkte für Bestellungen in Betrieb. Abholen können die Kunden die Medikamente in 1350 dm-Märkten, da alle Filialen den Pick-up-Service anbieten.