Botendienst für Versender

Apocarrier plant bundesweiten Apotheken-Kurierdienst

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Berlin -

Das neu gegründete Unternehmen Apocarrier will als Dienstleister für Apotheken zunächst in NRW und später bundesweit Botendienste übernehmen. Gegen eine Pauschale wollen die Apocarrier-Kuriere Rezepte bei Patienten abholen und später die Arzneimittel nach Hause liefern. Laut Firmengründer Martin Bester soll das Angebot preisgünstiger sein als der eigene Botendienst aus der Apotheke. Starten soll das Angebot ab 2019. Derzeit läuft die Apotheken-Akquise im Raum Wuppertal, Düsseldorf und Köln an. Allerdings hatten sich die Pharmazieräte unlängst für eine scharfe Abgrenzung zwischen Versandhandel und Botendienst verständigt und wollen dies bei den Kontrollen durchsetzen.

Damit das Geschäftsmodell funktioniert, setzt Bester denn auch auf einen rechtlichen „Umweg“: Die Apotheken müssen für die Kooperation mit Apocarrier über eine Versandhandelserlaubnis verfügen, damit als Bote aus Kostengründen kein pharmazeutisches Personal eingesetzt werden muss. Seinen künftigen Geschäftspartnern liefert Bester ein Formular zur Beantragung der Versandhandelserlaubnis Freihaus.

In einer Pressemitteilung bietet sich Apocarrier als „der erste bundesweit agierende Botendienst an die Seite der Apotheken in Deutschland, um im Wettbewerb mit dem zunehmenden Versandhandel von Medikamenten zu bestehen“ an. Apocarrier biete den Apotheken die Möglichkeit, Produkte und verschreibungspflichtige Medikamente ohne Mehraufwand in der Regel noch am gleichen Tag zu den Kunden nach Hause zu liefern.

Die wirtschaftliche Lage für viele Apotheken sei prekär, schreibt Bester weiter, der als Geschäftsführer auch die seit 60 Jahren im Apothekenmarkt bestehende Firma abc-direkt führt und unter anderem Werbemittel für Apotheken vertreibt. „Viele Apotheken müssen inzwischen eigene Lieferwagen und Personal finanzieren, um auf dem umkämpften Markt bestehen zu können“, so Bester. Das sei nicht nur zeitaufwändig und umweltschädlich, sondern in der Regel auch ein Verlustgeschäft.

Einen Preis für sein Angebot nennen will Bester noch nicht. Er soll aber nach seinen Angaben unter den Kosten für den Botendienst einer Apotheke liegen, der freilich auch sehr individuell ist. Für eine monatliche Pauschale soll die Apotheke pro Tag eine Abholung der auszuliefernden Arzneien erhalten. Jede Fahrt im Radius von bis zu 20 Kilometer wird extra abgerechnet – auch die Rezeptabholung beim Patienten oder in der Arztpraxis. Unter dem Strich soll das Apocarrier-Angebot günstiger sein als die Kosten einer Apotheke für Pkw und Fahrer des eigenen Botendienstes.

Im Angebot enthalten sollen auch die für die Versandhandelserlaubnis notwendigen gesetzlichen Vorgaben sein: Dazu gehören insbesondere das Informationssystem zur Meldung von Arzneimittelrisiken, eine kostenfreie Zweitzustellung, ein System zur Sendungsverfolgung und die Transportversicherung. Bester sieht in seinem Geschäftsmodell die Möglichkeit, „dem zunehmenden Versandhandel eine attraktive Alternative zum anonymen Versandhandel zu bieten“. Apocarrier stärke mit seinem Service zum einen den niedergelassenen Apotheker, der wieder mehr Freiraum habe, sich um das Kerngeschäft und seine Kunden zu kümmern. Gleichzeitig biete der Dienst für die Apothekenkunden alle Annehmlichkeiten einer Lieferung direkt vor die Haustür.

Geschulte Apocarrier-Kuriere holten die Rezepte direkt beim Arzt oder den Patienten ab und lieferten die verschreibungspflichtige Arznei teilweise noch am gleichen Tag – schneller als jede Versandapotheke. Auch Altenheime sollen beliefert werden. „Als einzelne Apotheke gegen Giganten wie Amazon zu bestehen, ist eine schwere Aufgabe. Deshalb stellt sich Apocarrier an die Seite der Apotheken”, wirbt Bester. „Es geht uns dabei um die Stärkung und den Erhalt der standortnahen Apotheke.“

Auf ihrer diesjährigen Tagung im September hat die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) auch den Botendienst ins Visier und fordert eine scharfe Abgrenzung vom Versandhandel. „Die APD betrachtet die öffentliche, inhabergeführte Apotheke vor Ort als die tragende und unersetzbare Säule in der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, die nicht durch andere Vertriebsformen gefährdet werden darf. Zur hohen Qualität der Arzneimittelversorgung trägt auch die ordnungsgemäße Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften bei“, heißt es in der Abschlusserklärung. Ausführlich befasst haben sich die Pharmazieräte mit der wachsenden Zahl von Lieferangeboten.

„Bei Bestellung von Arzneimitteln in einem Webshop einer Apotheke liegt ein Versandhandel nach § 11a ApoG vor. Die Auslieferung hat durch einen externen Dienstleister zu erfolgen“, heißt es in der Resolution. Bei einer Bestellung eines Arzneimittels direkt in der Apotheke, zum Beispiel telefonisch, liege hingegen ein „Präsenzhandel“ vor. Laut dem APD-Vorsitzenden Christian Bauer hat der Botendienst eine enge Bindung an die Präsenzapotheke und unterscheide sich daher vom Versandhandel als „Versorgungsweg der zweiten Wahl“ ohne persönliche Beratung. „Wir müssen verhindern, dass Systeme entstehen, die diese beiden Modelle verwässern“, so Bauer. Wer Aufträge über Bestellportale generieren wolle, der brauche eben eine Versandhandel und müsse einen Betriebsfremden ausliefern lassen.

Die Auslieferung könne durch einen Boten der Apotheke oder pharmazeutisches Personal erfolgen. „Eine Vermischung zwischen apothekereigenem Botendienst und Versandhandel ist nicht zulässig“, so die Resolution. Angebotene Zustellmodelle seien nach diesen Gesichtspunkten zu beurteilen. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, welche Form vorliegt.

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