Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) passt die Konditionen für ihr Tagesgeldkonto an. Ab 1. Dezember gibt es wieder Zinsen.
Nach den schrittweisen Erhöhungen des Leitzinses erhalten Kundinnen und Kunden der Apobank für ihr Guthaben ab dem 1. Dezember bis auf Weiteres einen jährlichen Zins von 0,25 Prozent. Das gilt laut Apobank ab dem ersten Euro und zunächst für jede Einlagenhöhe. Für das Tagesgeldkonto gibt es keine Mindesteinlage, über die Gelder kann jederzeit verfügt werden.
Bis Sommer hatte auch die Apobank sogar noch Strafzinsen verlangt. Mit Verspätung im Vergleich zu anderen Kreditinstituten waren im April Verwahrentgelte eingeführt worden, um den dynamischen Anstieg der Kundeneinlagen zu begrenzen. Die Gebühr lag bei 0,5 Prozent und galt für Beträge auf Giro- und Tagesgeldkonten. Jede Kundin und jeder Kunde hatte einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro je Betrieb; dieser konnte auf Privat- und Geschäftskonto verteilt werden.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen mit Wirkung zum 27. Juli um 50 Basispunkte und den Zins für die Einlagefazilität auf 0 Prozent angehoben hatte, strich die Apobank ab demselben Tag für ihre Kundinnen und Kunden das Verwahrentgelt wieder. Die Bank hatte dies bereits bei der Einführung im Frühjahr angekündigt.
Seit Juni 2014 hatte die EZB von Banken einen Zinssatz für ihre Einlagen bei der Zentralbank verlangt. Dieser war mit der Zeit gestiegen und betrug zuletzt -0,50 Prozent. Während Großkunden wie die Versorgungswerke bereits seit 2017 von Verwaltungsgebühren betroffen sind, hatte die Apobank im Privatkundengeschäft auf die Weitergabe der Kosten verzichtet.
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