Apobank verklagt: Girokonto doch nicht „kostenlos“? APOTHEKE ADHOC, 06.06.2018 13:46 Uhr
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Die Apobank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages für das „kostenlose apoGirokonto“ geworben. Für die Ausstellung der Karte verlangt die Apobank jedoch jährlich eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro. Foto: Elke Hinkelbein
Viele Banken locken Kunden mit einem kostenlosen Girokonto – mit versteckten Kosten. Die Wettbewerbszentrale geht regelmäßig gegen Banken vor, die potenziellen Neukunden falsche Versprechungen machen. In diesem Jahr hat es die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) erwischt.
Die Apobank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages für das „kostenlose apoGirokonto“ geworben. Die mit dem Konto verbundenen Leistungen wurden laut Wettbewerbszentrale als kostenlos geschildert – unter anderem die Möglichkeit, an 18.300 Geldautomaten mit der apoBankCard Geld abzuheben. Für die Ausstellung dieser Karte verlangt die Apobank jedoch jährlich eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.
Das ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend. Der Kunde könne wesentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Konto nämlich nur nutzen, wenn er die kostenpflichtige Bankkarte erhält. „Auch wenn der Betrag von 9,50 Euro recht überschaubar ist, ist das Konto nach der Bewertung der Wettbewerbszentrale damit gerade nicht ‚kostenlos‘“, moniert die Wettbewerbszentrale.
Die Apobank hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Außergerichtlich hat sie unter anderem vorgetragen, dass in der Werbung gerade keine Aussage über die Karte getroffen werde und die Kontoführung selbst kostenlos sei. Eine darüber hinaus gehende Stellungnahme will die Bank vorerst nicht abgeben, sondern erst die gerichtliche Klärung abwarten.
Denn die Wettbewerbszentrale hat zwischenzeitlich Klage beim Landgericht Düsseldorf erhoben. In früheren Verfahren war die Wettbewerbszentrale schon erfolgreich. So wurden die Werbung der Sparda-Bank West vor dem LG Düsseldorf und der Sparda-Bank Baden Württemberg vor dem LG Stuttgart jeweils als irreführend untersagt
Aktuell noch anhängig ist die Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz beim Landgericht Neuruppin anhängig. In der Sache soll am 5. September 2018 mündlich verhandelt werden. Die Apobank ist also nicht allein: Zum vierten Mal in Folge hat die Wettbewerbszentrale gegen eine Bank wegen der Werbung für ein kostenloses Girokonto Unterlassungsklage eingereicht.
In einem Punkt sind Apobank-Kunden allerdings besser gestellt als bei anderen Banken. Mittlerweile müssen fast alle auch für ihren Kreditrahmen bezahlen, selbst wenn sie ihn gar nicht in Anspruch nehmen. Die Banken fordern für nicht abgerufene Dispokredite sogenannte Bereitstellungszinsen. Die Apobank bildet hier nach wie vor eine löbliche Ausnahme.