Immobilienbewertung

Apobank verärgert Kunden mit Kontrollfotos Alexander Müller, 11.03.2011 11:23 Uhr

Berlin - 

Mit einer ungeschickten Aktion hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) einen Kunden verärgert. Ohne Ankündigung hatte ein Fotograf Aufnahmen von dem Wohnhaus eines Apothekerehepaares in Niedersachsen gemacht. Erst auf Nachfrage gab er an, die beliehene Immobilie im Auftrag der Bank für eine Bewertung zu fotografieren. Aus Sicht der Apobank ist eine solche Überprüfung unproblematisch, die Kunden sind über das Vorgehen und die anschließende Reaktion der Bank verärgert - und haben den Datenschutz eingeschaltet.

Der ertappte Fotograf hatte sich gegenüber dem Eigentümer zwar nicht ausgewiesen, letztlich aber ein Schreiben vorgezeigt, in dem sich die Bank rechtfertigt. Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Das ist ein ganz normaler Vorgang. Die turnusgemäße Überprüfung ist in den Darlehensverträgen geregelt.“

Eigentlich sollten die beauftragten Fotografen - laut Sprecherin Fachkräfte von spezialisierten Firmen - nur vom Grundstücksrand aus Aufnahmen schießen. Die Bank war offenbar auf Proteste vorbereitet: „Wir bedauern sehr, dass in Ihrem Fall für Sie Unannehmlichkeiten entstanden sind“, hieß es in dem nicht personalisierten Schreiben, das der Fotograf zur Absicherung dabei hatte.

Der Kunde ist von der Aktion irritiert: „Natürlich hat die Bank das Recht, solche Fotos zu machen, darum geht es mir gar nicht. Aber ich hätte erwartet, dass der Mitarbeiter sich ankündigt oder wenigstens vorher klingelt. Das ist kein Umgang in einer jahrelangen Geschäftsbeziehung, zumal wir unsere Kredite immer pünktlich bedienen“, sagte er.


Auch von der Reaktion der Bank auf seine Nachfrage war er enttäuscht. Eine Mitarbeiterin habe lediglich von „unglücklichen Umständen“ gesprochen. Es sei allerdings auch nicht vorgesehen, dass die Mitarbeiter an der Haustür klingeln, bevor sie fotografieren. Der Kunde hat sich nach dieser Reaktion an den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. Neben dem unaufgeforderten Betreten des Grundstücks stößt er sich an dem Auftreten des Mitarbeiters. Dieser habe nicht den Eindruck erweckt, dass er tatsächlich für die Apobank arbeite.

Bei der Apobank betont man, dass es sich bei der Beschwerde um einen Einzelfall handele. „Wenn es da Irritationen gegeben hat, gehen wir dem selbstverständlich nach“, so die Sprecherin. Die Prüfung beliehener Immobilien sei aber keine Besonderheit der Apobank. „Das ist ein Prozess, den viele Banken durchführen“, sagte die Sprecherin.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen sieht das anders. Fremde Personen dürften nicht ohne Erlaubnis das Grundstück betreten, um dort zu fotografieren, hieß es auf Nachfrage. „Ich hoffe nicht, dass so etwas üblich ist“, sagte die auf Kreditinstitute spezialisierte Mitarbeiterin der Behörde.