Anlageberatung

Apobank muss Kundengeschäft rückabwickeln Benjamin Rohrer, 18.07.2011 12:38 Uhr

Berlin - 

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) muss nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (LG) Wertpapiere, die sie einer Kundin empfohlen hatte, zurückkaufen. Im Februar 2007 hatte die Apobank die Anlage als Risikoklasse „C - Wachstumsorientiert“ kategorisiert. Später hatte sich herausgestellt, dass die Papiere zu einer riskanteren Anlageklasse gehörten.

Einem Gerichtssprecher zufolge handelte es sich bei der Anlage um Wertpapierfonds, die in die Risikoklasse „D-Chancenorientiert“ gehörten. Im Mai 2010 hatte die Kundin wegen der vermeintlich falschen Empfehlung vor dem LG eine Schadenersatzklage eingereicht. In den Beratungsgesprächen mit der Bank hätte sie als maximale Risikoklasse „C“ vorgegeben.

Das Gericht entschied, dass die Empfehlungen der Apobank nicht „anlegergerecht“ waren. Zwar habe die Bank während des Prozesses argumentiert, dass die Vorkenntnisse der Klägerin genügt hätten, um selbst auf die Risikoklasse aufmerksam zu werden. Das Gericht entschied jedoch, dass die Mitarbeiter die Beratungspflicht verletzt haben. Da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Urteil noch nichts rechtsgültig.

Die Apobank muss die beiden Fonds nun zum damaligen Kurswert von etwa 220.000 Euro zurückkaufen. Da der derzeitige Wert der Papiere bei rund 150.000 Euro liegt, muss die Apobank Abschreibungen in Höhe von 70.000 Euro in ihren Büchern vornehmen. Die Bank prüft nun eine Revision: „Unsere Juristen schauen sich das Urteil genau an und entscheiden dann“, so eine Sprecherin.