In der weltweiten Finanzkrise sind bereits mehrere große Bankhäuser ins Straucheln geraten oder endgültig gestürzt. Bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) vertraut man in den andauernden Turbulenzen auf ein genossenschaftliches Sicherungssystem, hohe Rücklagen und besonnene Kunden. APOTHEKE ADHOC sprach mit dem Sprecher des Vorstandes Günter Preuß.
ADHOC: Herr Preuß, die weltweite Finanzkrise verunsichert Anleger ebenso wie Bankkunden. Ziehen Apobank-Kunden Spargelder ab?
Preuß: Generell stellen wir bei unseren Kunden ein sehr besonnenes Verhalten fest. Spareinlagen spielen für die Kunden der Apobank nur eine sehr untergeordnete Rolle, da die Bank ein attraktives Tagesgeldkonto anbietet. Dort hat es nur vereinzelt Abflüsse gegeben.
ADHOC: Müssen Apotheker mit bösen Überraschungen bei ihren Anlagen rechnen?
Preuß: Apotheker, die ihre Anlagen auf Konten der Apobank haben beziehungsweise in Inhaberschuldverschreibungen der Apobank investiert sind, genießen einen umfassenden Schutz in voller Höhe ihrer Anlagen durch den genossenschaftlichen Garantieverbund. Was die weitere Entwicklung der Kapitalmärkte anbelangt, so ist diese seriös nicht prognostizierbar; teilweise sind böse Überraschungen bereits eingetreten. Denken Sie nur an die weltweiten Kurseinbrüche an den Aktienmärkten.
ADHOC: Inwieweit hat die Apobank in Risikopapiere investiert?
Preuß: Das gezielte und kontrollierte Eingehen von Risiken ist einer der wesentlichen Bausteine des erfolgreichen Bankgeschäfts. Dabei verfolgt die Apobank konsequent eine sachgerechte Risikopolitik, das heißt die Bank investiert nur in vertretbare Risiken. Das gilt für unser klassisches Kundengeschäft ebenso wie für unsere Eigenanlagen. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, auf einzelne Investments einzugehen, deshalb sei auf den Risikobericht im Halbjahresfinanzbericht verwiesen.
ADHOC: Wie sind die Einlagen der Apotheken abgesichert?
Preuß: Die Apobank gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken an. Diese Sicherungseinrichtung schützt bei den angeschlossenen Banken die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent ohne betragliche Begrenzung.
ADHOC: Kann die Apobank - theoretisch - als Ganzes straucheln?
Preuß: Der Einlagensicherung vorgeschaltet ist der Institutsschutz, der die angeschlossene Bank als Ganzes schützt und gewährleistet, dass diese ihre rechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann. Seit Gründung der Sicherungseinrichtung vor mehr als 70 Jahren hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, und noch nie hat es eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben. Meiner Meinung haben wir das beste Einlagensicherungssystem der Welt.
ADHOC: Wie wichtig ist die Refinanzierung der Bank durch andere Kreditinstitute und durch die Spareinlagen der Kunden?
Preuß: Die Einlagen unserer Kunden sind eine wichtige, aber nicht die einzige Refinanzierungsquelle. Die Apobank verfügt über eine komfortable Liquiditätssituation. Im Juni konnten nach Erlangung der Pfandbrieffähigkeit zudem erstmals erfolgreich Hypothekenpfandbriefe mit der Bestnote „AAA“ emittiert werden.
ADHOC: Wie hoch sind die Verluste aus Investments?
Preuß: Wie im Halbjahresfinanzbericht nachzulesen ist, gab es trotz der außergewöhnlichen Marktverwerfungen im 1. Halbjahr im Portfolio Finanzinstrumente keine Ausfälle. Lediglich auf ein Engagement in Hybridkapital einer Geschäftsbank wurde eine Abschreibung in Höhe von 3 Millionen Euro vorgenommen.
ADHOC: Aktuell gibt es also keine weiteren Verwerfungen?
Preuß: Wir machen keine Wasserstandsmeldungen. Zahlen zum dritten Quartal gibt es im November. Bei der Risikovorsorge für strukturierte Finanzinstrumente gehen wir aber davon aus, dass die Wertkorrekturen nur vorübergehender Natur sind.
ADHOC: Welche Auswirkungen hat die Finanzkrise auf die Kreditvergaben an Apotheken?
Preuß: Rentable Investitionen werden nach wie vor finanziert, wenn die Schulddienstfähigkeit nachhaltig gesichert erscheint. Insofern kann bei uns von einer Kreditzurückhaltung keinesfalls gesprochen werden.
ADHOC: Gibt es eine Haftung der Genossen?
Preuß: Mitglieder von Genossenschaftsbanken haben - theoretisch - eine Nachschusspflicht, die auf die Höhe der Haftsumme beschränkt ist. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt bei der Apobank 1500 Euro. Diese Nachschusspflicht ist allerdings noch nie von einer Genossenschaftsbank in Anspruch genommen worden, da bei Problemen in jedem Fall der erwähnte Institutsschutz des genossenschaftlichen Sicherungssystems greift, der die Bank als Ganzes schützt.
ADHOC: Haften die Manager?
Preuß: Selbstverständlich, bei schuldhafter Verletzung ihrer Dienstpflichten.
ADHOC: Halten Sie ihre Prognose für das laufende Jahr?
Preuß: Wir sind der Überzeugung, dass unser Haus sich auch weiterhin in der Finanzkrise gut behaupten wird. Von daher sind wir aus heutiger Sicht zuversichtlich, erneut einen Bilanzgewinn erzielen zu können.
ADHOC: Mit einer Dividende von 6 Prozent?
Preuß: Das ist korrekt.
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