Managerhaftung

Apobank: Ex-Vorstände sollen Millionen zahlen

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Berlin -

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat fünf Ex-Vorstände auf Zahlung von 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Dabei geht es um Verluste, die die Bank im Zuge der weltweiten Finanzkrise erlitten hatte. Der Fall werde in der kommenden Woche verhandelt, teilte das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag mit.

Die Apobank wirft den Ex-Managern vor, gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot der Bank verstoßen zu haben. Damit hätten die Beklagten ihre Pflichten als Vorstände verletzt.

So habe der Apobank-Vorstand im Februar 2007 beschlossen, CDO-Wertpapiere im Nennwert von 42,45 Millionen Euro auf Kredit zu erwerben. Im Zuge der Finanzkrise seien die Papiere völlig wertlos geworden. Mitte 2007 sei zudem eine Anleihe erworben worden, mit der die Bank 24 Millionen Euro verloren habe.

Nach Angaben des Gerichts berufen sich die Beklagten auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum, den sie nicht überschritten hätten. Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch und daher grundsätzlich zulässig. Den Eintritt der Finanzkrise hätten die Beklagten nicht vorhersehen können.

Als Verhandlungstermin hat das Gericht den 17. Januar angesetzt. Betroffen von der Klage sind neben dem ehemaligen Vorstandssprecher Günter Preuß der Ex-Risikovorstand Günther Herion, der Ex-Kapitalmarktvorstand Harald Wilsing und die ehemaligen Vorstände Gerhard K. Girner und Werner Albert Schuster.

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