Endfällige Darlehen mit Lebensversicherung

Apobank: Kein pauschales Risiko

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Berlin -

Steigende Zinsen und ein schwächelnder Kapitalmarkt sind eine Herausforderung für Anlagestrategien und Finanzierungen. Endfällige Darlehen zum Beispiel können je nach Ausgestaltung zum Problem werden. Aus Sicht der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat das Modell trotzdem seine Berechtigung.

Die Apobank hat in der Vergangenheit mehr als andere Kreditinstitute auf das Modell der tilgungsfreien Kredite gesetzt. Dabei nimmt die Apotheke ein Darlehen auf, zahlt aber statt zu tilgen in eine Kapitallebensversicherung ein, mit der der Kredit auf einen Schlag abgelöst werden kann. Weil die Zinsen von der Steuer abgesetzt werden können, kann das ein lukratives Angebot sein.

Problematisch wird es nur, wenn die Lebensversicherung als Kapitalanlage weniger Gewinn erwirtschaftet als erwartet oder aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten von Darlehen und Versicherung eine Anschlussfinanzierung bei einem deutlich gestiegenen Zinsniveau notwendig wird. Beides sind aktuell realistische Risiken.

Zinsänderungsrisiko besteht immer

Die Apobank sieht darin aber kein grundsätzliches Problem: „In Bezug auf die Rückführung der tilgungsfreigestellten Darlehen sehen wir trotz der Zinsentwicklung kein pauschales Risiko bei eingebundenen Kapitallebensversicherungen, da die Ablaufleistung jeweils auf Basis der erwarteten Restschuld kalkuliert wurde.“

Ganz vom Tisch wischen will die Genossenschaftsbank das Risiko aber auch nicht: „Grundsätzlich ergibt sich bei auslaufenden Sollzinsbindungen und gleichzeitigem Anschlussfinanzierungsbedarf immer ein Zinsänderungsrisiko – so auch bei endfälligen Darlehen.“ Inwiefern im Einzelfall gehandelt werden müsse, hänge von der individuellen Gestaltung des Finanzierungsmodells und auch des gewählten Tilgungsersatzmittels ab. Die Bank verspricht eine individuelle Beratung.

Eine Abkehr von dem Modell erwägt die Bank aber nicht: „Tilgungsausgesetzte Darlehen können auch in steigenden Zinsphasen ein sinnvolles Finanzierungsinstrument darstellen“, heißt es aus Düsseldorf. Das sei neben der individuellen Situation der Kundin oder des Kunden das eingesetzte Tilgungssurrogats entscheidend – ob fondsgebundene Lebensversicherung, Investmentsparplan oder Bausparplan.

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