Schadensersatzklage

Apobank lässt Ex-Vorstände in Ruhe

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Berlin -

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) geht im Schadensersatzprozess gegen ihre ehemaligen Vorstände nicht in Berufung. Dies habe der Aufsichtsrat „nach intensiver Beratung“ in seiner heutigen Sitzung beschlossen, teilte die Apobank mit. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Schadensersatzklage gegen fünf ehemalige Vorstände Ende April abgewiesen und den Widerklagen von drei Ex-Vorständen stattgegeben.

Der Aufsichtsrat hatte im Jahr 2010 beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen die Ex-Vorstände zu prüfen. Dabei ging es um den Kauf strukturierter Wertpapiere im Jahr 2007. Zu der Überprüfung sah sich der Aufsichtsrat quasi gezwungen, „um seiner Verpflichtung als Aufsichtsorgan nachzukommen und die Interessen der Eigentümer zu wahren“. Die Überprüfung mündete in der letztlich erfolglosen Klage auf Zahlung von insgesamt 66 Millionen Euro.

Die Apobank hatte vor Gericht auf das satzungsgemäße Spekulationsverbot abgestellt und den Managern die Schuld an den erheblichen Verlusten gegeben. Doch aus Sicht der Richter hatten die Vorstände die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen.

Da die Genossenschaftsbank keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, bleibt sie auf allen Verlusten sitzen, die sie infolge der Finanzkrise erlitten hat. Mit der Entscheidung haben die Ex-Vorstände zudem Anspruch auf Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro, die die Apobank einbehalten hatte.

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