Versandapotheken

Apo40: Paracetamol/Nasenspray für 9 Cent

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Berlin -

Mit aggressiven Preisen ist die Versandapotheke Apo40 im Markt aktiv. „40 Prozent Rabatt auf über 10.000 Medikamente“, prangt es auf der Website. Aber es geht noch mehr. Aktuell verramscht der Newcomer Paracetamol (1A) und Nasenspray (Aliud) für 9 Cent. Das sind 93 und 96 Prozent Rabatt. Billiger geht’s kaum noch. Aber der Haken lauert im Kleingedruckten. Möglicherweise verstößt das Geschäftsmodell gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Das Schnäppchen ist ein klassisches Lockvogelangebot: Bestellen können Kunden nur jeweils eine Packung, größere Bestellmengen sind ausgeschlossen. Und dann warten erhebliche Versandkosten: Für alle Lieferungen bis zum 7. August 2018 gilt: Wenn ein Rezept eingereicht wird, ist die Lieferung versandkostenfrei oder auch ab einem Einkaufswert 69 Euro. Sonst werden 6,99 Euro Versandgebühr fällig. Danach fallen Versandkosten von 9,99 Euro an und der versandkostenfreie Einkaufwert steigt auf 200 Euro. Wer also nur Paracetamol kaufen möchte, bezahlt aktuell unter dem Strich 7,08 Euro, später 10,08 Euro und damit mehr als in den meisten Vor-Ort-Apotheken.

Hinter Apo40 steckt Apothekerin Annegret Koglin, die in Nordrhein-Westfalen mit Partnerin Judith Pollmann den Verbund „Die neue Apotheke“ betreibt. In Herne, Recklinghausen und Dorsten führen beide insgesamt sieben Apotheken unter der Dachmarke.

„Wir sind nicht die größte Versandapotheke und haben nicht das größte Team; wir haben wahrscheinlich das kleinste Marketingbudget, aber sehr große Ziele“, wirbt Apo40 für sich und hat trotzdem große Ansprüche: „Wir möchten den Markt der Versandapotheken revolutionieren, damit unsere Kunden die bestmöglichen Preise und Angebote erhalten, die transparent und fair sind und die sich jeder in Deutschland leisten kann.“ Statt in Werbung zu investieren, „investieren wir in die Gesundheit unserer Kunden – nur so sind die äußerst günstigen Preise möglich, die wir unseren Kunden anbieten“. Und: „Selbstverständlich erfüllen alle unsere Medikamente und Gesundheitsprodukte die höchsten Qualitätsansprüche.“

Apo40 versteht Koglin nicht als Gefahr für das eigene Geschäft: „Wir sehen uns nicht als Konkurrenz für die Vor-Ort-Apotheken, im Gegenteil: Unsere eigene Apothekenkooperation ‚Die neue Apotheke‘ ist seit über 18 Jahren nachweislich erfolgreich in NRW tätig und genießt das Vertrauen von vielen langjährigen Kunden.“ Ziel sei, dass so viele Menschen wie möglich auch bundesweit von „unseren attraktiven Angeboten und professionellen Dienstleistungen profitieren können“. Wie das über das aggressive Preismanagement erreicht wird, wird nicht erläutert.

Das „wichtigste Ziel“ von Apo40 sei, „die beste Versandapotheke für die Kunden zu sein“ und dabei „Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz zu schätzen wissen“. Mit fundiertem Wissen, langjähriger pharmazeutischer Erfahrung und vor allem mit der „Leidenschaft für unseren Beruf“ tue man immer das Beste, um einen „wichtigen Beitrag zur Gesundheit unserer Kunden zu leisten. Versprochen!“

Neben den zwei aktuellen „Lockvogelangeboten“ bietet Apo40 auch sonst satte Rabatte. Nach eigenen Angaben werden 1000 Arzneimittel mit 40 Prozent Rabatt auf den Listenpreis angeboten, weitere 7000 Arzneimittel mit 35 Prozent Rabatt und nochmals 3000 Arzneimittel mit 30 Prozent Rabatt. Dazu gibt es bis Ende Juni 20 Prozent Rabatt auf alle Kosmetikprodukte von Avéne, Vichy und Weleda. Kunden mit mehr als 400 Euro Bestellwert erhalten einen „Gesundheit XXL“-Rabatt von 15 Euro.

Wettbewerbsrechtlich sind die Riesenrabatte von Apo40 offenbar kein Problem: „Jeder kann seine Preise festsetzen, wie er will, auch wenn er sich wirtschaftlich ruiniert“, sagt Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale. Relevant würden Dumpingpreise nur, wenn sie gezielt Mittbewerber aus dem Markt drängen sollten. Das sei bei Apo40 nicht zu erkennen.

Auch kartellrechtlich sieht Köber kein Problem: Apo40 fehle die Marktmacht, um mit den Angeboten den Online-Handel mit Arzneimittel zu beeinflussen. Außerdem lasse das Kartellrecht „gelegentliche“ Dumpingangebote zu, so Köber.

Einen möglichen Haken sieht die Rechtsanwältin aber an einer anderen Stelle: Wird ein Rezept eingereicht, entfallen die Lieferkosten von 6,99 Euro. Die Verknüpfung der Versandkosten mit einem Rezept könnte laut Köber die Arzneimittelpreisverordnung aushebeln. „Der Erlass der Versandkosten ist ein wirtschaftlicher Vorteil“, so Köber. Eine gerichtliche Prüfung dieser Konstruktion habe es noch nicht gegeben.

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