Wegen eines Datenfehlers bei einem Gewinnspiel soll die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro zahlen – die bislang höchste Strafe, die im Südwesten je wegen eines Fehlers beim Datenschutz verhängt worden ist. Die Strafe sei ausgesprochen worden, weil die Krankenkasse Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet habe, teilte der Landesdatenschutzbeauftragte mit.
Nach seinen Angaben hatte die AOK über mehrere Jahre Gewinnspiele veranstaltet, um unter anderem auch neue Kunden zu gewinnen. Angaben aus den Gewinnspielen zum Beispiel zu Kontakten und Krankenkassenmitgliedschaft sollten für Werbung genutzt werden. Erlaubt ist dies aber nur, sofern die Teilnehmer einwilligen.
„Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen”, rügte der oberste Datenschützer des Landes, Stefan Brink. So wurden personenbezogene Daten von mehr als 500 Teilnehmern für Werbung genutzt, ohne dass diese das erlaubt hätten. Versichertendaten seien nicht betroffen gewesen. Die AOK habe danach schnell die Weichen für einen besseren Datenschutz gestellt.
Die Krankenkasse kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid vorgehen. Ein Sprecher kündigte allerdings an, die Strafe zu akzeptieren. Die Mittel werde die AOK durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten aufbringen. «Versicherungs- und Versorgungsleistungen sind davon in keiner Weise betroffen», sagte der AOK-Sprecher.
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