Vergabekammer des Bundes

AOK-Rabattvertrag mit Roche nichtig

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Die Vergabekammer des Bundes hat mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom vergangenen Freitag einen Rabattvertrag der AOK Baden-Württemberg mit dem schweizerischen Pharmahersteller Roche für nichtig erklärt. Dem Verfahren lag eine Klage der US-Biotechfirma Amgen zugrunde, derzufolge die AOK den Rabattvertrag nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben hatte. Die Vergabekammer beim Bundeskartellamt widersprach mit ihrer Entscheidung einem vorangegangenen Urteil: Das Landgericht Düsseldorf hatte am 6. August zugunsten von Roche entschieden und einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Amgen abgelehnt.

Die Vergabekammer folgte Amgen in der Auffassung, dass Epoetin-Präparate miteinander vergleichbar und mithin austauschbar sind. Da Roche durch den Vertrag von „Lenkungseffekten“ profitiere, hätte eine öffentliche Ausschreibung des Rabattvertrages erfolgen müssen. Die geschlossene Vereinbarungen entspreche nicht einer transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Antianämika.

Die AOK hat nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Ob dies vor einem Zivil- oder einem Sozialgericht erfolgen soll, konnte ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg bis Redaktionsschluss noch nicht beantworten.

Die AOK Baden-Württemberg hatte mit Roche erst Anfang Juni den regionalen Vertrag über die Originalpräparate NeoRecormon (Epoetin beta) und das erst im Juli 2007 in Deutschland eingeführte Mircera (Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta) geschlossen. Die Kasse hatte sich Einsparungen in Millionenhöhe in den nächsten beiden Jahren versprochen.

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