Klinikversorgung

AOK muss voll erstatten

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Der Pharmakonzern Bayer hat einen Rechtsstreit mit der AOK Schleswig-Holstein über Rabatte bei Medikamentenlieferungen gewonnen. Es sei rechtswidrig, wenn die AOK bei Direktlieferungen an Ärzte und Krankenhäuser von sich aus einen Herstellerrabatt abziehe, entschied das Sozialgericht in Düsseldorf nach Mitteilung vom Dienstag (Az.: S 4 KR 214/04). Bei Lieferungen an Apotheken sind die Rabatte üblich. Die AOK Schleswig-Holstein muss nun rund 43 000 Euro nachzahlen.

Das Sozialgericht befand, Bayer habe mit den Lieferungen die Leistungsansprüche der AOK-Versicherten erfüllt. Daher sei die Krankenkasse zum Wertersatz verpflichtet. Es gelte der von Bayer festgesetzte Preis. Den Herstellerrabatt habe die AOK nicht abziehen dürfen, da es sich bei diesem Rabatt um eine Ausnahme handele, die nicht bei Direktlieferungen an Ärzte und Kliniken gelte. Im vorliegenden Fall könne dem Trend, den Wettbewerb unter den Arzneimittelherstellern zu stärken, nicht gefolgt werden.

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