Großhandelskonditionen

Anzag: Malus für fehlende Packungen

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Berlin -

Mit der Honorarumstellung werden niedrigpreisige Schnelldreher ab Januar für den Großhandel wichtiger. Das spiegelt sich auch in den Konditionen wider: Während Phoenix seinen Rabatt an den durchschnittlichen Packungspreis bindet, führt die Anzag neben der Umsatz- eine Mengenstaffel ein. Wer die vereinbarte Packungszahl nicht erreicht, muss mit einem Malus rechnen.

 

Nach wie vor ist bei der Anzag der erreichbare Rabatt von der Rechnungssumme abhängig. Zusätzlich gibt es einen Bonus, der an die Zahl der bestellten Packungen gekoppelt ist. Durch viele Packungen lässt sich der Rabatt also aufbessern – ein Drittel bis die Hälfte entfällt auf die neue Kenngröße. Insgesamt steht am Ende wohl eine Eins vor dem Komma.

Wer allerdings die vorab vereinbarten Mindestmengen nicht erreicht, muss Strafe zahlen: Pro fehlender Packung werden bei der Anzag 70 Cent abgezogen. Dies könnte gleich zu Beginn des Jahres Apotheken treffen, die sich jetzt noch mit preiswerten Schnelldrehern bevorraten. Die Umsatzvereinbarungen sollen jährlich an das Marktwachstum angepasst werden.

Bei Hochpreisern gilt die Rabattsystematik nicht: Weil das Großhandelhonorar bei Packungen ab einem Herstellerabgabepreis von 1200 Euro auf 38,50 Euro gedeckelt ist, bekommen auch die Apotheken ab diesem Betrag nur noch einen fixen Rabatt von circa 10 Euro. Bei 2200 Euro sinkt dieser Einkaufsvorteil noch einmal, ab 4400 Euro gibt es gar keinen Bonus mehr.

 

 

Wie bei Phoenix ändert sich auch bei der Anzag die Berechnungsbasis grundlegend: Nicht der Apothekeneinkaufspreis (AEP), sondern der sogenannte rabattfähige Apothekeneinkaufspreis (RAEP), also der AEP minus Fixzuschlag in Höhe von 70 Cent, wird bei der Kalkulation der Konditionen zugrunde gelegt. Dadurch schmelzen nicht nur die Einkaufsvorteile insgesamt – im Niedrigpreisbereich kommt es zu einer regelrechten Rabatt-Inversion.

Skonto gibt es ab 10.000 Euro Gesamtumsatz – wer zweimal im Monat zahlt, kann hier nachbessern. Basis ist ebenfalls der RAEP nach Retouren, Differenzen und sonstigen Abzügen.

Welcher Einkaufsvorteil am Ende übrig bleibt, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Umfang kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen werden: So sind standardmäßig eine Tages- und eine Nachttour vorgesehen. Zusatzlieferungen müssen extra vereinbart werden, Sondertouren kosten extra. Gebühren fallen unter anderem bei Dispoaufträgen, BTM-Belegen, Serviceaufträgen und Kühlware an. Auch Zuschläge für Energiekosten pro Tour sind vorgesehen.

 

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