Immobilienfonds

Anleger wollen gegen Apobank klagen

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Der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) drohen Schadenersatzklagen durch Anleger. Der Bremer Anwalt Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei KWAG wirft der Genossenschaftsbank Falschberatung und unzureichende Aufklärung über Risiken vor. Die Apobank hatte gemeinsam mit der Bonnfinanz zwischen 1984 und 2005 rund 50 geschlossene Immobilienfonds der Düsseldorfer Gebau AG vertrieben.

An den verschiedenen „Medico Immobilien Fonds“ mit einem Zeichnungskapital von insgesamt 385 Millionen Euro hatten sich demnach rund 15.000 Anleger als Gesellschafter beteiligt. Von den derzeit noch bestehenden 38 Fonds, mit denen unter anderem Einkaufszentren, Büros, Kinos und Senioreneinrichtungen in Ostdeutschland finanziert wurden, befindet sich laut Ahrens die Hälfte in wirtschaftlicher Schieflage.

So könnten bei der überwiegenden Zahl gar keine oder nur geringe Ausschüttungen an die Gesellschafter geleistet werden; teilweise wichen die tatsächlichen Ausschüttungen der Fonds bis zu 38 Prozent von den in Aussicht gestellten Beträgen ab. Außerdem seien Mietgarantien ausgelaufen, was zu einer Reduzierung der nach Ansicht des Anwalts ohnehin unrealistisch veranschlagten Einnahmen geführt hat.

Laut Ahrens ist außerdem offen, ob die bisherigen Ausschüttungen überhaupt echte Renditezahlungen oder gewinnunabhängige Entnahmen gewesen sind. Im letzteren Fall drohe den Anlegern bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft neben der verlorenen Einlage auch noch der Anspruch auf Rückgewähr der erhaltenen Ausschüttungen.

Im Auftrag mehrerer Anleger will Ahrens die Apobank, Bonnfinanz und Gebau gerichtlich zur Kasse bitten. Zu prüfen sei, inwieweit die beiden Vermittler ihrer Pflicht zur Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Immobilienobjekte sowie zur Risikoaufklärung der Anleger nachgekommen seien.

Bei der Apobank wies man die Vorwürfe zurück: Die allermeisten Fonds seien gut gelaufen, nur einzelne Investments seien durchgefallen, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Objekte seien entsprechend der allgemeinen Erwartungen an den Immobilienmarkt geprüft worden. Ein von Ahrens herangezogenes Referenzurteil habe einen anderen Hintergrund. Ohnehin vermutet man hinter den Aktivitäten reine Akquiseabsichten der Anwälte.

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