LAGeSo führt schon Verfahren

Angriff auf Lieferdienste: Folgen für die Apotheken

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Berlin -

Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hält die Verträge zwischen Schnelllieferdiensten und Apotheken für nichtig und moniert mehrere mutmaßliche Verstöße gegen das Apothekenrecht. Was bedeutet das akut für die teilnehmenden Apotheken und für andere Plattform-Modelle?

Müssen die Apotheken die Zusammenarbeit sofort einstellen?

Das LAGeSo ist nur für die Apotheken in der Hauptstadt zuständig. Und die hier angeschriebenen Apotheken wurden bislang nicht zur Unterlassung verpflichtet. Dass es sich nicht um einen offiziellen Bescheid mit einer konkreten Aufforderung handelt, wird auch an der Tatsache ersichtlich, dass es keine Rechtsmittelbelehrung gibt. Das ist im parallel verschickten Schreiben an den Lieferdienst anders. Hier wird konkret auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verwiesen und eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Auf Nachfrage hat das LAGeSo mitgeteilt, dass bereits Verfahren anhängig sind. Die Behörde hatte zumindest bei einem Anbieter offenbar schon Anfang des Jahres vorgesprochen.

Das LAGeSo hat aber auch gegenüber Apotheken in bemerkenswerter Deutlichkeit kommuniziert, dass es den Vertrag mit dem Lieferdienst für „nichtig“ hält. Konkret werden auch die Umsatzbeteiligung und die Zuführung von Patienten als mutmaßliche Verstöße gegen das Apothekengesetz genannt. Den Apotheken ist damit die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde zumindest schon klar übermittelt.

Was bedeutet der Angriff für andere Plattformen, an denen Apotheken beteiligt sind?

Das hängt jeweils an der konkreten vertraglichen Gestaltung ab und vom Auftreten gegenüber den Kund:innen. In der Wahrnehmung der Verbraucher:innen treten die Schnell-Lieferdienste eher als eigenständiger Anbieter auf als zum Vergleich etwa Gesund.de oder gar IhreApotheken.de. Und dem Problem einer unzulässigen Zuweisung wird bei den Plattformen der Apotheken mit einer größeren Beteiligung begegnet.

Was die Umsatzbeteiligung betrifft, so gibt es zumindest bei Gesund.de gewisse Parallelen. Und tatsächlich hat die Apothekerkammer Nordrhein in diesem Fall bereits Klage eingereicht. Denn die Transaktionsgebühr von 6 Prozent, die beim Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Produkten erhoben wird, sieht die Kammer eine nach dem Apothekengesetz als unzulässige Gewinnbeteiligung. Gesund.de möchte das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Beim Zukunftspakt Apotheke, der hinter IhreApotheken.de steht, sieht man die Angriffe auf die Schnelllieferdienste gelassen. Folgen für das eigene Modell werden nicht gesehen: „Im Zukunftspakt legen wir selbstverständlich viel Wert auf eine rechtssichere vertragliche Basis, insbesondere für die teilnehmenden Apotheken. Daher verfolgen wir die Entwicklungen in der Branche kontinuierlich, um auf notwendige Änderungen zu reagieren. Dazu sehen wir jedoch keinen Anlass.“

Was wird aus dem Rechtsstreit zwischen Kurando und der Apothekerkammer Nordrhein?

Kurando hat den Service aktuell eingestellt und viel spricht dafür, dass es mit dem Lieferdienst nicht weitergeht. Damit hätte sich auch das Verfahren der Apothekerkammer Nordrhein erledigt. Die würde zwar im Fall einer Insolvenz von Kurando auf den Kosten für das eingeleitete Verfahren sitzen bleiben, könnte sich in ihrer Kritik an den Diensten aber immerhin gestärkt sehen. Wenn sich das Modell abseits der rechtlichen Bedenken wirtschaftlich nicht lohnt, kann das die Kammerjuristen eigentlich nicht verärgern.

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