In der Werbung testen die Hersteller gerne die rechtlichen Grenzen aus. Angelini war mit einem Spot für sein Erkältungsmittel aus Sicht des Landgerichts München I etwas zu weit gegangen. Der Hersteller habe die einstweilige Verfügung akzeptiert und will seine Werbung nun umstellen, berichtete die klagende Wettbewerbzentrale beim Gesundheitsrechtstag in Frankfurt.
In der Werbung hieß es, mit BoxaGrippal könnten die Erkältungspatient:innen die schlimmsten Symptome einfach überspringen. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale war diese Behauptung nicht von der arzneimittelrechtlichen Zulassung gedeckt. Die Aussage ließe sich so verstehen, dass Symptome eines grippalen Infektes abgekürzt oder gar gänzlich übersprungen werden könnten. Der Hersteller meinte, das „Überspringen“ meine nur die Linderung der Beschwerden.
Doch das LG München hatte bereits im März eine einstweilige Verfügung erlassen und Ende September auch den Widerspruch des Herstellers abgewiesen. Mit „das Schlimmste“ seien die „schlimmsten Symptome“ gemeint. Dass ein grippaler Infekt unter der Einnahme des Mittels aber unter zumindest sprunghafter Verkürzung der Symptome vorbeigehe, schreibe der Hersteller seinem Mittel selbst nicht als Wirkung zu.
Nach Auskunft der Prozessanwälte der Wettbewerbszentrale ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. Angelini habe erklärt, die Werbung jetzt entsprechend den Vorgaben des Gerichts anpassen zu können. Bei der Wettbewerbszentrale wird man sich den neuen Spot wieder genau ansehen.
APOTHEKE ADHOC Debatte