Gleichberechtigung

Angelini gendert in der Werbung

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Berlin -

„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, das trifft es bei dem hohen Frauenanteil in Praxen und Apotheken kaum. Der Hersteller Angelini stellt daher jetzt um und nutzt in seiner Werbung ab sofort eine geschlechtergerechte Sprache.

Das generische Maskulinum hat ausgedient, zahlreiche Medien und Verlage haben ihre Ausdrucksweise inzwischen angepasst, auch der Duden hat „Apothekerin“ als eigenen Eintrag, der „Apotheker“ ist jetzt eine „männliche Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und ihrer Approbation berechtigt ist, eine Apotheke zu betreiben“.

Als erster OTC-Hersteller will sich nun Angelini dafür einsetzen, dass noch in diesem Jahr eine gendergerechte Sprache auch in den Pflichttexten für Arzneimittel ankommt. So will das Unternehmen dafür sorgen, dass Ärztinnen und Apothekerinnen auch durch eine angemessene Sprache gewürdigt werden.

Von den rund 402.000 berufstätigen Ärzt:innen sind laut Angelini 47,6 Prozent weiblich. Bei den Apotheker:innen liegt der Frauenanteil mit 70,5 Prozent sogar deutlich höher.Uns bei Angelini Pharma ist die Gleichstellung von Frauen und Männern wichtig – auch sprachlich“, so der Hersteller in einem Statement. „Wir bemühen uns, durch eine umsichtige und inklusive Sprache, Frauen, Männern und diverse Menschen zu berücksichtigen. Wir wollen damit dazu beitragen, Ausgrenzung durch Sprache zu vermeiden und Rollenklischees wahrzunehmen, um sie gemeinsam zu überwinden. Denn eine gendergerechte Sprache ist für uns kein modischer Trend, sondern eine Selbstverständlichkeit.“

In den vergangenen Wochen hat man in München daher den Entschluss gefasst, sich im „Bestreben um mehr Gleichberechtigung, in der Sprache wie auch im Handeln“, nicht länger aufhalten lassen. Eine Konsequenz daraus ist, dass in den Werbespots zu den Produkten Boxagrippal und Tantum Verde ab heute neue Pflichttexte verwendet werden: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre(n) Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin“, heißt es seit heute morgen in der Werbung.

„Wir wissen, dass gendergerechte Sprache kontrovers diskutiert und leider immer noch von vielen Menschen kritisiert wird“, erklärt Deutschlandchef André Kindling. „Deshalb setzten wir bewusst ein Zeichen, um dazu beizutragen, dass eine umsichtige und inklusive Sprache gesellschaftlich akzeptiert wird und so ein realistisches Abbild unserer Lebenswirklichkeit schafft. Nur durch konsequentes Engagement, können wir Ausgrenzung und Rollenklischees durch Sprache überwinden.“

„Eigentlich sollten wir über dieses Thema gar nicht sprechen müssen“, sagt Marketingleiterin Daniela Sommer. Gleichberechtigung sei eine Selbstverständlichkeit, die Umsetzung auch in der Sprache eine Frage des Respekts. Bei Angelini zeige man dieses Selbstverständnis nun auch nach außen, während es intern längst gelebt werde: So gebe es im Team keinerlei Unterschied, was Alter, Geschlecht oder Herkunft angehe. 41 Prozent der Belegschaft seien weiblich. Veranstaltungen würden auch unter Berücksichtigung religiöser Feiertage geplant. Beim Essen biete man vegetarische und vegane Alternativen an. „Die Apotheken sind genauso bunt, und das wollen wir endlich würdigen.“

Rechtliche Probleme erwartet man in München nicht – auch wenn die Formulierung in ihrer derzeitigen Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sieht man das anders: Eine Änderung des Pflichttextes bedürfe einer Gesetzesänderung. „Alle Gesetze, insbesondere das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz, enthalten aktuell nur das generische Maskulinum. Es müssten also generell viele gesetzliche Bestimmungen sprachlich angepasst werden, was einen aufwendigen Prozess darstellen würde“, so ein Sprecher. „Wir werden die Debatte konstruktiv begleiten. Wichtig für uns ist, dass sich niemand herabgesetzt oder diskriminiert fühlt.“

Der Abspann ist im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. Demnach muss jede Werbung außerhalb der Fachkreise den Standardtext von den eigentlichen Reklameaussagen „gut lesbar“ sowie „deutlich abgesetzt und abgegrenzt“ angeben. Der Pflichthinweis wurde 1990 eingeführt und 1998 in die heutige Fassung abgeändert.

 

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