„Vorteil24“

AMG-Novelle lässt Linda kalt APOTHEKE ADHOC, 24.02.2012 12:00 Uhr

Berlin - 

Gleiches Recht für alle: Nach der AMG-Novelle soll endlich Schluss sein mit den so genannten Holland-Boni. Damit wackelt nicht nur das Geschäftsmodell von DocMorris, der Europa Apotheek Venlo und Vitalsana, sondern auch das Pick-up-Konzept „Vorteil24“. Weil aus der vermeintlichen Protestaktion aber offenbar längst auch ein Geschäft geworden ist, will Linda weitermachen. Erst wenn wirklich alle Wettbewerbsverzerrungen vollumfänglich beseitigt, das heißt Rx-Versand und Pick-up komplett verboten sind, würde die Kooperation noch einmal über „Vorteil24“ nachdenken. Dass diese Bedingungen erfüllt werden, hält Linda aber selbst für unwahrscheinlich.

 

Linda unterstützt zwar nach eigenem Bekunden das geplante Rabattverbot, bezweifelt aber, dass die Koalition das Vorhaben durch den Bundestag bekommt beziehungsweise dass die Versandapotheken ihrer Geschäftsmodelle kampflos aufgeben werden.

„Aus diesem Grund wird die Linda AG – auch über den Gesetzgebungsprozess hinaus – so lange an dem Modell festhalten, bis in der Realität des Apothekenalltags die ausländischen Versandhandlungen und die mittlerweile etablierten Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten keine wettbewerbsfeindliche Rolle mehr spielen“, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder.

Die politischen Forderungen der Kooperation sind weitaus fundamentaler als die der ABDA: So pocht Linda auf ein „klares Verbot des ausländischen Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln“, ein „eindeutiges Verbot von Pick-up-Stellen“ und eine „nachhaltig entschärfte Wettbewerbssituation“ zwischen der inhabergeführten Apotheke in Deutschland und den ausländischen Versendern.

 

 

Laut Linda haben die öffentlichen Apotheken in den vergangenen Jahren wegen der Rx-Preisvorteile eine spürbare Anzahl ihrer Kunden an ausländische Versandapotheken verloren. Ein Abkehr von „Vorteil24“ sei daher erst denkbar, wenn „die Kunden, die sich zwischenzeitlich für eine ausländische Versandapotheke entschieden haben, mit den üblichen Instrumenten des Marketings für die Linda Apotheken zurückgewonnen werden können“.

Allerdings: Sowohl ein Pick-up- als auch ein Rx-Versandverbot hält auch Linda für „unwahrscheinlich“. Mit anderen Worten: Eine Abkehr von „Vorteil24“ ist genauso unwahrscheinlich; der Forderungskatalog dient wohl eher der eigenen Rechtfertigung. Rein rechtlich dürfte man sich bei der MVDA-Tochter ohnehin auf der sicheren Seite sehen: Schließlich lassen sich die Apothekenkunden ihre Medikamente bei „Vorteil24“ formal nicht aus Holland schicken, sondern abholen.

Dadurch gilt nach Auffassung der Betreiber nicht nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 Prozent. Auch von der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird man sich beim Hollandgeschäft vermutlich nicht tangiert sehen.

Dazu kommt, dass eben nicht die Versandapotheke Montanus den Rabatt gewährt, sondern der Logistik-Dienstleister Sequalog. Ein bisschen ähnelt das Konzept des Rabatts durch Dritte also den Zuzahlungsclubs deutscher Anbieter. Sequalog zahlt auch die Provision an die Apotheken. Dagegen stellt Montanus den Krankenkassen den deutschen Bruttopreis in Rechnung.