Nach Abmahnungen

Amazon: Im Austausch mit Versandapotheken

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Berlin -

Die beworbene „Riesenauswahl“ an Arzneimitteln über Amazon ist kleiner geworden. Nach den Abmahnungen wegen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum OTC-Versand durch Apotheken über den Marktplatz und nötigen Einwilligungserklärungen zogen sich erste Versandapotheken wie Sanicare zurück. Der Versandriese will sich zunächst nicht in die Karten blicken lassen, ist aber mit seinen Geschäftspartnern im Austausch.

Wer aktuell nach OTC-Arzneimitteln wie Aspirin bei Amazon sucht, wird weiterhin fündig. Noch ist das vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) heraufbeschworene Aus des Versands apothekenpflichtiger Produkte nicht eingetreten – die Frist endet laut Sanicare am 28. April. Bei der Versandapotheke aus Bad Laer geht man davon aus, dass rezeptfreie Medikamente ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über Amazon erhältlich sein werden. Das Unternehmen selbst etwa vertreibt nach der Abmahnung vorerst keine OTC-Präparate mehr über Amazon.

Grund ist eine Klage des Apothekers Dr. Hermann Vogel jr. aus München, der nach Jahren durchgesetzt hat, dass Amazon ohne Einwilligungserklärung keine OTC-Bestellungen für Apotheken mehr aufnehmen darf. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Kund:innen liege ein Verstoß gegen Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Die volle datenschutzrechtliche Verantwortung trage laut dem BGH-Urteil nicht Amazon, sondern die anbietende Apotheke.

Amazon: Im Dialog mit Apotheken

Amazon bietet aktuell nicht die notwendige Infrastruktur zur Einholung einer DSGVO-konformen Einwilligung. Der US-Konzern will die derzeitige Situation „mit Blick auf laufende Verfahren“ nicht kommentieren, wie eine Unternehmenssprecherin mitteilt. Doch untätig dürfte man nicht sein, denn auch Amazon verliert mit dem Rückzug von Versandapotheken Geschäftspartner und damit eigenen Umsatz. „Wir stehen selbstverständlich mit unseren Verkaufspartnern im Dialog“, sagt die Sprecherin.

Dem BVDVA zufolge ist das BGH-Urteil kein „Problem“ von Amazon, sondern die Plattform nutzenden Apotheken tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes. „Ohne passende technische Infrastruktur riskieren die Apotheken Abmahnungen (schon vielfach erfolgt) und hohe Ordnungsgelder (bis zu 250.000 Euro)“, so der Verband. „Bisher lässt der Plattformbetreiber nicht erkennen, hier eine entsprechende rechtskonforme Checkbox einzurichten. Das heißt aber auch: Der Umsatz läuft über andere Kanäle und Amazon verliert Provisionen und Werbeeinnahmen.“

Die Situation sei ein „schlechtes Signal für den eCommerce insgesamt“. Denn die Folge seien „Marktverengung und Wettbewerbsverzerrung“. Es habe „auch Auswirkungen auf die Patientensicherheit, weil Kundinnen und Kunden unter Umständen auf weniger kontrollierte Angebote ausweichen“, sagt BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg. Außerdem wirke es als „Innovationshemmnis für den digitalen Handel“.

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