Die Klage von zwei Altana-Aktionären vor dem Landgericht Frankfurt gegen eine milliardenschwere Sonderausschüttung nach dem Verkauf der Pharmasparte hat kaum Chancen auf Erfolg. Der Vorsitzende Richter riet den Klägern am Dienstag bei einem ersten mündlichen Verhandlungstermin, die Klage zurückzunehmen. Die Kläger gingen auf diesen Vorschlag jedoch nicht ein. Die Handelskammer setzte daraufhin den 10. und 21. Dezember als Verkündungstermine fest.
Die beiden Aktionäre kritisieren, dass der Beschluss der Hauptversammlung vom Mai zur Verwendung des Verkaufsgewinns in Höhe von 4,7 Milliarden Euro rechtswidrig sei. Er sei nur auf die finanziellen Bedürfnisse der Großaktionärin Susanne Klatten aus der Quandt-Familie zugeschnitten gewesen. Besonders kritisierten die Kläger die Steuerfreiheit der Großaktionäre, während Kleinanleger die Einnahmen zu versteuern hätten.
Klatten hatte nach dem Verkauf ihren Anteil von 50,1 Prozent an die neugegründete Kapitalgesellschaft SKion GmbH übertragen, um bei der milliardenschweren Dividendenzahlung Steuern zu sparen.
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