Unzulässige Vorher/Nachher-Fotos
Almased: Gericht beendet Erfolgsgeschichten Patrick Hollstein, 21.03.2025 15:20 Uhr

Almased darf nicht mit Vorher/Nachher-Fotos vermeintlicher Anwender:innen werben.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -
Ines, Nicole, Anstasia oder auch zwei ganze Apothekenteams: Wer mit Almased abnimmt und seine ganz persönliche Erfolgsgeschichte aufschreibt, dem spendiert der gleichnamige Hersteller 500 Euro. Doch die ebenfalls veröffentlichten Vorher/Nachher-Aufnahmen verstoßen gegen die Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO), befand nach dem Landgericht München I (LG) jetzt auch das Oberlandesgericht (OLG).