„smart Experten-Therapie-Service“

Allianz empfiehlt Shop-Apotheke

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Berlin -

Seit knapp zehn Jahren hat die Allianz Krankenversicherung – eine der größten Privatkassen Deutschlands – mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Vereinbarung zur Direktabrechnung von Arzneimitteln geschlossen. Jetzt empfiehlt die Allianz ihren Kunden trotzdem die Shop-Apotheke und wirbt mit Vorteilen einer Versandapotheke aber auch mit der aus Sicht der Allianz besseren Beratung und dem besseren Service. Der Allianz-Flyer flatterte kürzlich einem bei der Allianz versicherten Apotheker in seine Offizin – und der ärgert sich mächtig.

„Medikamente ohne Vorauszahlung – der Allianz Arzneimittelservice“, lautet die Überschrift der Werbebotschaft. Und in Anspielung auf die Corona-Krise heißt es weiter: „Gerade in Zeiten wie diesen wäre es doch praktisch, wenn der Bezug von ärztlich verordneten Arzneimitteln deutlich komfortabler wäre. Ohne Vorauskasse und Rechnungseinreichung? Dafür ganz einfach, bequem und dennoch flexibel.“ Wer regelmäßig Medikamente benötige oder auf hochpreisige Arzneimittel angewiesen sei, dem empfiehlt die Allianz ihren „Arzneimittelservice“.

Der sei „komplett kostenfrei“, die Teilnahme freiwillig und unverbindlich, eine „kompetente Beratung“ sei inklusive: „Sie haben die Wahl: Sprechen Sie einfach Ihre Apotheke vor Ort auf die Teilnahmevoraussetzungen mit der Allianz an oder entscheiden Sie sich für das Angebot der Shop-Apotheke.“

Im weiteren Verlauf des Flyers werden dann ausschließlich die Vorteile des Versenders dargestellt: „Profitieren Sie durch unsere Zusammenarbeit mit der Shop-Apotheke“, heißt es dann. Die Allianz stellt die Vorteile für Vollversicherte so dar: Keine Vorauskasse für ärztlich verordnete Medikamente, kein Mindestbestellbetrag, „bestellen Sie rund um die Uhr“, es gebe eine „persönliche und diskrete Beratung am Telefon“, die Lieferung in Deutschland sei kostenfrei. Dann verweist die Allianz auf die pharmazeutischen Kompetenzen der Shop-Apotheke, als ob es diese in Vor-Ort-Apotheken nicht gäbe: „Schriftlicher Wechselwirkungs-Check zu Ihrer Bestellung“ und „auf Wunsch 'smart Experten-Therapie-Service' für viele chronische Erkrankungen“. Was sich hinter diesem Marketing-Deutsch verbirgt, wird nicht näher erläutert.

Unter einer angegebenen Telefonnummer können sich Allianz-Versicherte anmelden: „Von der Shop-Apotheke erhalten Sie dann Ihr Begrüßungspaket mit dem 10,00 Euro Gutschrift und Freiumschläge“, heißt es weiter grammatikalisch nicht ganz korrekt. Die eingereichten Rezepte würden dann direkt von der Allianz mit der Shop-Apotheke abgerechnet. Nach Einsendung des Rezepts würden die Medikamente spätestens 48 Stunden nach Eingang des Rezepts versandt. Rechnet man die Post- und Paketlaufzeit hinzu, dürften die Arzneimittel circa eine Woche später zu Hause eintreffen. Diesen Service können laut Allianz auch Kunden mit einer Zusatzversicherung beanspruchen.

Bereits 2012 hatte der DAV mit der Allianz einen Vertrag über die Direktabrechnung mit Vor-Ort-Apotheken abgeschlossen. Ab einer Rechnungssumme von 750 Euro kann die Apotheke direkt mit der Allianz abrechnen, sofern sie dem Vertrag beigetreten ist und zusammen mit dem Versicherten einen entsprechenden Antrag gestellt und genehmigt bekommen hat. Zuvor hatten Allianz und DAV in Bayern einen Modellversuch gestartet. Dies war eine Reaktion auf eine Vereinbarung, die die Allianz bereits im Dezember 2009 mit der ehemaligen Europa Apotheek Venlo geschlossen hatte, um ihren Versicherten die Vorkasse zu ersparen. Für die Apotheken vor Ort war dieser Service nicht vorgesehen. Nach massiven Protesten der Apotheker waren dann Gespräche mit dem DAV aufgenommen worden. 2017 hatte die Shop-Apotheke die Europa Apotheek wieder übernommen und war damit wieder verstärkt in den Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten eingestiegen.

Auf Anfrage erklärt die Allianz folgendes: „Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) kooperiert sowohl seit 2009 mit der Europa Apotheek Venlo, die sich zwischenzeitlich in Shop Apotheke umbenannt hat, als auch mit Apotheken vor Ort. Die APKV bietet ihren Versicherten die Direktabrechnung grundsätzlich über beide Wege an. Selbstverständlich bietet die APKV ihren Kunden auch die Direktabrechnung mit den Apotheken vor Ort an.“ Für die APKV hätten beide Bezugswege – die Apotheke vor Ort wie die Online-Apotheke – die gleiche Berechtigung: „Wir möchten vor allem den Wünschen unserer Kunden entgegenkommen und bieten ihnen deshalb beide Möglichkeiten an. Sie entscheiden dann, welcher Weg für sie der jeweils passende ist.“

 

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