Fast 9 Prozent der Kinder und Jugendlichen hierzulande leiden laut Robert-Koch-Institut (RKI) unter Heuschnupfen – Tendenz steigend. Für Betroffene im Alter zwischen sechs und elf Jahren steht Allegra (Bilastin) ab sofort als Schmelztablette zu 10 mg zur Verfügung.
Bilastin ist seit 2010 in der Stärke 20 mg zur symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis – saisonal und perennial – und Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen. Das Antihistaminikum der zweiten Generation bindet im Vergleich zu Antihistaminika der ersten Generation selektiver an H1-Rezeptoren. Damit verbunden sind geringere Nebenwirkungen. Zudem überwindet Bilastin nur eingeschränkt die Blut-Hirn-Schranke und ist damit weniger sedierend. Der Wirkstoff besitzt einen Wirkeintritt von 30 bis 60 Minuten und eine Wirkdauer von 24 Stunden. Außerdem besteht keine Interaktion mit CYP450-Isoenzymen.
Inzwischen wurde auch die Stärke 10 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen und steht für Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren als Schmelztablette mit Erdbeergeschmack zur Verfügung. Anfang Mai ist die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft getretenen und die Anwendung von 10 mg Bilastin auch für Kinder im entsprechenden Alter nicht mehr verschreibungspflichtig. So heißt es in Anlage 1 „Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1“ zur AMVV: „Bilastin und seine Ester – ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Kinder von sechs bis elf Jahren angegeben ist.“
Die Schmelztabletten zergehen auf der Zunge und können ohne Wasser eingenommen werden. Nicht enthalten sind Alkohol, Zucker, Laktose, Gluten, Titandioxid und tierische Bestandteile.
Für Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren und Erwachsene steht Allegra in der Stärke 20 mg als Tablette und Schmelztablette zur Verfügung.
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