DocMorris: Apothekerkammer soll Schadenersatz zahlen APOTHEKE ADHOC, 03.03.2022 18:55 Uhr
Auf die Mitglieder der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) könnten erhebliche Zahlungen zukommen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am Donnerstag in einem Rechtsstreit zugunsten von DocMorris entschieden. Der Versender verlangt über 14 Millionen Euro Schadenersatz von der Kammer. Doch die will bis zum Bundesgerichtshof (BGH).
Am Donnerstag hat das OLG Düsseldorf die Forderung von DocMorris nach 13 .925.987,31 Euro Schadenersatz für den Zeitraum bis Ende 2015 für „dem Grunde nach gerechtfertigt“ erklärt und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) aus dem Jahr 2019 kassiert. Die Kammer sei außerdem verpflichtet, der Versandapotheke den Schaden zu ersetzen, der ihr bis einschließlich 31. Dezember 2016 darüber hinaus infolge der Vollziehung von fünf auf Antrag der Kammer erlassenen einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln entstanden ist oder noch entstehen wird.
Die AKNR erklärt auf Anfrage, dass ihr die Urteilsbegründung zwar noch nicht vorliegt, sie aber bereits entschieden hat, in Revision zu gehen. Die nächste Instanz ist dabei der BGH.
Der Rechtsstreit bezieht sich auf die Auseinandersetzungen zwischen der AKNR und DocMorris im Vorfeld des berüchtigten Rx-Boni-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016. Die AKNR war zuvor immer wieder gegen verschiedene Rx-Bonus-Modelle von DocMorris vorgegangen und hatte die Zur Rose-Tochter verklagt. Da der EuGH später entschied, dass ausländische Versandapotheken nicht der deutschen Preisbindung unterstellt sind, fühlte sich DocMorris rückwirkend zu Unrecht verfolgt.
In mehreren Fällen wurden einstweilige Verfügungen erwirkt und der Versandapotheke die Werbemaßnahmen untersagt. Ordnungsgelder wurden sogar verschiedentlich verhängt, die DocMorris aber regelmäßig nicht zahlte. Dafür wollte die Versandapotheke Schadenersatz und klagte vor dem Landgericht Düsseldorf: Nach dem EuGH-Urteil stehe fest, dass die Werbemaßnahmen zulässig gewesen und die Verbotsverfügungen daher zu Unrecht ergangen seien. Der Vollzug von sieben Verbotsverfügungen und einem Urteil habe bei ihr den geltend gemachten Schaden von 14 Millionen Euro verursacht.
Das LG entschied, dass die einstweiligen Verfügungen trotz der Entscheidung des EuGH zu Recht ergangen seien und die AKNR deshalb keinen Schadensersatz zahlen muss. Nun wurde DocMorris vom OLG dem Grundsatz nach ein Schadenersatz zugestanden – demselben Gerichgt, das den Streit um Rx-Boni seinerzeit beim EuGH vorgelegt hatte.