Apothekenbetriebsordnung

Ärger für den Weihnachtsmarkt-Apotheker

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Berlin -

Heute kommen noch die Heiligen Drei Könige als Nachzügler aus dem Morgenland, doch für die breite Masse ist die Weihnachtszeit gefühlt vorbei. Für einen Apotheker aus Düsseldorf strahlt die Adventszeit jedoch ungewollt ins neue Jahr. Er soll auf einen eigenen Stand auf dem Weihnachtsmarkt Olivenöl und Bio-Wein verkauft haben. Die Wettbewerbshirten hatten etwas dagegen und erwirkten eine einstweilige Verfügung.

Apotheker Perperidis Eleftherios betreibt die Boulevard Apotheke im noblen Düsseldorfer Stadtteil Oberkassel. Am 23. November wurde der Weihnachtsmarkt am Belsenpark geöffnet. Laut Programm zählt zu den Ausstellern auch die Boulevard Apotheke und zwar mit dem „Verkauf von Bio Wein und Olivenölspezialiäten“.

In einem Anzeigenblättchen hieß es „Boulevard Apotheke meets Natural Greek Food“. Auf dem Weihnachtsmarkt gebe es bis zum 30. Dezember von 12 bis 21 Uhr „erlesene griechische Köstlichkeiten“. Angepriesen wurden unter anderem Bio Olivenöl und -paste, Tomatensugos mit verschiedenen Geschmacksorten, Honig und Konfitüren, außerdem Ouzo und griechische Bio-Weine. Und auf dem Oberkasseler Weihnachtsmarkt gab es tatsächlich einen Stand, auf dem auch der Name der Apotheke angebracht war.

Eleftherios erhielt Post aus Bad Homburg. Die Wettbewerbszentrale monierte die Werbung als irreführend, da Apotheken nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) neben Arzneimitteln nur bestimmte Waren vertreiben dürfen. „Dazu zählen etwa Medizinprodukte oder Waren mit unmittelbarem Gesundheitsbezug, nicht aber griechische Lebensmittel“, so die Wettbewerbszentrale.

Die geforderte Unterlassungserklärung hat Eleftherios nicht abgegeben. Die Boulevard-Apotheke habe den Stand nur gesponsert und ihren Namen geliehen, erklärte er auf Nachfrage. Mit dem Verkauf von Natural Greek Food habe er nichts zu tun, Lebensmittelverkauf gehe ja auch gar nicht als Apotheke. Inhaber von Natural Greek Food ist Efstratios Moschovis, dessen Laden sich in der Innenstadt auf der anderen Rheinseite befindet.

Eleftherios beteuert, dass er die Aktion sogar der Amtsapothekerin mitgeteilt habe. Die habe keine Bedenken geäußert. Der Apotheker vermutet, dass er von einem neidischen Kollegen angeschwärzt wurde. Denn Eleftherios hat für die Einrichtung seiner Apotheke viel Geld in die Hand genommen und ist durchaus ein selbstbewusster Vertreter seines Standes: „Ich finde, ich habe die hübscheste Apotheke in ganz Düsseldorf“, sagte er einmal gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Doch die Wettbewerbszentrale hat sich mit ihrer Abmahnung vorerst durchgesetzt: Das Landgericht Düsseldorf hat dem Apotheker noch kurz vor Weihnachten per einstweiliger Verfügung untersagt, für den Verkauf von griechischen Lebensmitteln auf einem Weihnachtsmarkt zu werben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Weihnachtsmarkt aber sowieso längst geschlossen.

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