Wettbewerbszentrale setzt sich durch

AEP muss Lastschriftgebühr streichen

, Uhr
Berlin -

Mit einer Lastschriftgebühr hatte der Großhändler AEP versucht, den Apotheken nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Skonto einen zusätzlichen Konditionenbaustein anzubieten. Doch die Wettbewerbszentrale ist schon dagegen vorgegangen und hat beim Landgericht Aschaffenburg (LG) eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Wettbewerbszentrale hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Im Zentrum stand die Frage, ob die von AEP angebotene Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zulässig ist oder nicht. „In dem uns zugegangenen Urteil hat das Landgericht Aschaffenburg der AEP, entgegen unseren Erwartungen, die den Apotheken angebotene Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift verboten“, meldet der Großhändler. „Mit Wirkung ab 1. September darf die bis zu 0,45-prozentige Vergütung nicht mehr gegeben werden.“

Das LG ist laut AEP der Auffassung, die Vergütung für den Lastschrifteinzug sei wie ein Rabatt zu behandeln; damit sprenge sie zusätzlich zu dem gewährten Rabatt von 3,05 Prozent den nach § 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zulässigen Rahmen. Der Großhändler hatte die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.

„Der Ausgang des Verfahrens überrascht uns. Selbstverständlich haben wir unser Konditionenmodell vor Inkrafttreten wettbewerbsrechtlich sorgfältig prüfen lassen“, erklärt Geschäftsführerin Heike Brockmann. Die Gewährung einer Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift sei keine Preiskondition: Ein Lastschriftverfahren führe vielmehr zu einer Win-win-Situation für die Apotheken und Großhändler, da die AEP betriebswirtschaftliche sowie buchhalterische Vorteile aus einem kontrollierten, pünktlichen und Presseinformation leicht zu verarbeitenden Zahlungseingang habe und die Apotheken daraus einen zusätzlichen Ertrag schöpften. Ziel sei es, sich selbst das Leben leichter zu machen und gleichzeitig die Apotheke vor Ort nachhaltig stärken.

Nach Auffassung von AEP ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Man werde das Konditionenmodell – auch im Sinne der Apotheken – weiter verteidigen und die Entscheidung im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg zur Überprüfung stellen. „Wir geben nicht kampflos auf. Das Korrektiv der AEP im Markt und die langfristig attraktiven Konditionen, die wir ohne zu verhandeln gewähren, sind auch in Zukunft ein wichtiger Baustein für unser Geschäftsmodell, ebenso wie für die Zukunftssicherung der Apotheken. AEP ist und bleibt ein fairer und transparenter Partner im Pharmagroßhandel“, so Brockmann.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
MSV3-Auftragsübermittlung nicht betroffen
IT-Ausfall: Keine Kommissionierung bei Phoenix

APOTHEKE ADHOC Debatte