Während die vier einschlägigen Großhändler mauern, geht AEP mit einem Angebot an die Apotheken heran. Der Lieferant aus Alzenau führt nach der Skonto-Sperre eine Lastschriftgebühr ein. Fraglich ist nur, ob sich die Apotheken darauf einlassen, da die internen Prozesse mitunter angepasst werden müssten.
AEP ist bei Apotheken vor allem als Zweit- oder Drittlieferanten bekannt. Nach dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kündigte das Unternehmen an, ebenfalls Kürzungen vorzunehmen und mit rechtssicheren Lösungen in den Markt zu gehen. Von einer Blockade-Haltung, wie es anderen Großhändlern vorgeworfen wird, war nichts zu spüren.
Das Konditionenmodell wurde jetzt angepasst und die ersten Apotheken erhielten neue Konditionenvorschläge. AEP bietet zusätzlich zum gesetzlich erlaubten Großhandelsrabatt von 3,05 Prozent eine „Lastschriftgebühr“. Diese beträgt maximal 0,45 Prozent und hat als Basis den kompletten rabattierten Umsatz ohne Hochpreiser. Das neue Konditionenmodell ist an die bestellte Packungszahl angelehnt und unterteilt sich in Top-, Smart- und Basiskunden.
Beobachter bewerten den Vorschlag als „okay“. Gut sei er noch nicht, aber die neue Gebühr „kompensiere einiges“, heißt es aus der Branche. Dazu kämen zwei Marketingprämien beziehungsweise sogenannte Konzeptgebühren, die wie ein Treuebonus funktionierten und bei denen ebenfalls Nachlässe winkten. Außerdem gebe es keine Ausschlüsse, aber 30 Euro für Hochpreiser sowie 1 Prozent für Kontingentartikel.
Apotheken, die sich für AEP entscheiden und den Großhändler zum Erstlieferanten machen wollen, müssen sich jedoch umstellen. Denn geliefert wird nur einmal pro Tag und zwar nach der Bestellung am Folgetag. „Die Idee von AEP ist in Ordnung, wenn die Prozesse in der Apotheke angepasst werden. Dann kann man sich es durch den Kopf gehen lassen“, sagt ein Branchenkenner. Inhaber fragten zuvor allerdings bereits, ob AEP in der Lage sei, die Qualität bei einer höheren Kapazität zu gewährleisten.
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