In Nordrhein-Westfalen soll eine Super-OHG entstehen: Fünf junge Kolleginnen und Kollegen wollen ihre bereits heute unter der Marke „Acnos“ firmierenden Apotheken in eine gemeinsame OHG einbringen. Das Problem: Die Betriebe liegen in Düsseldorf und Aachen, also knapp 100 Kilometer entfernt. Die Aufsicht lehnt die Betriebserlaubnis für das Gemeinschaftsunternehmen daher ab, am Freitag wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.
In Aachen betreiben Moritz Wallat, Dr. Dirk Simonis und Christian Fuß drei Apotheken in einer gemeinsamen OHG unter der Marke „Acnos“. Die drei Inhaber sind 45 beziehungsweise 39 Jahre alt und seit 2014 als Partner im Gemeinschaftsbetrieb tätig. Auch ein Herstellbetrieb samt Großhandel gehört zum Verbund, ein weiterer Schwerpunkt ist die HIV-Versorgung. Seit einem Jahr gibt es mit „Oecherpillen“ auch einen Webshop mit Botendienst.
2007 hatte Wallat zunächst die Apotheke am Steffensplatz mit Spezialisierung auf Onkologie und Lungenerkrankungen übernommen, die später eine Zeitlang unter der Dachmarke DocMorris firmierte. 2010 kam die Blondel Apotheke hinzu, diesmal mit Schwerpunkt im Bereich der HIV-Versorgung.
2012 übernahm Simonis den Betrieb, während parallel das Reinraumlabor zur Herstellung verschiedener aseptischer Rezepturarzneimittel eröffnet wurde. 2014 gründeten die drei heutigen Inhaber die Acnos OHG, ein Jahr später wurde mit der Acnos Apotheke im Aquis Plaza der dritte Standort eröffnet. 2020 kam ein Testzentrum hinzu, auch Impfungen werden seit 2022 angeboten.
Zur Acnos Düsseldorf OHG wiederum gehören drei Standorte, ebenfalls mit Schwerpunkt auf Onkologie und HIV und gemeinsamem Webshop: die Albert-Schweitzer-Apotheke an der Grafenberger Allee, die Albert-Schweitzer-Apotheke in der Uhlandstraße und die Düsseldorf Apotheke in der Bilker Allee. Partner sind Janine Koch und Leo Mangartz, 30 beziehungsweise 32 Jahre alt. Als „Senior-Partner“ wird auf der Website außerdem der frühere Inhaber Dr. Gregor Müller genannt, der aber nicht mehr als Gesellschafter der 2022 gegründeten OHG in Erscheinung tritt.
Beide Verbünde sollen nun zu einer gemeinsamen OHG fusionieren. Dazu sollen zunächst jeweils ein Standort geschlossen werden und die verbleibenden vier Apotheken eingebracht werden. Die Hauptapotheke soll dann in Düsseldorf sein, die Apotheken in Aachen sollen als Filialen geführt werden.
Doch die zuständige Stadt Düsseldorf hat die Erteilung der Betriebserlaubnis abgelehnt. Die Aufsichtsbehörde verweist auf § 2 Apothekengesetz (ApoG): Laut Absatz 4 müssen alle zu einem Verbund gehörenden Apotheken im selben oder mindestens im benachbarten Kreis liegen. Und laut Absatz 5 gilt das Grundprinzip der persönlichen Leitung.
Laut Verwaltung liegen die Apotheken nicht in benachbarten Kreisen. Insofern komme es laut Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vom 10. August 2020 darauf an, „dass die Apotheken in nicht allzu großer räumlicher Entfernung, innerhalb eines einheitlichen, eng verflochtenen nahen Wirtschafts- und Verkehrsraumes“ lägen, „in denen aufgrund der gegebenen Verkehrssituation von Nachbarschaft auszugehen sei“. Aachen und Düsseldorf stellten bereits unterschiedlichen Wirtschaftsregionen dar, die räumlich durch die Wirtschaftsregionen Niederrhein beziehungsweise Köln/Bonn voneinander getrennt seien.
Die Apothekerin und die Apotheker meinen, der Erlass finde bereits keine Anwendung, denn er beziehe sich ausschließlich auf das Ballungsgebiet Rhein-Ruhr. Im Übrigen seien die Voraussetzungen erfüllt: Ziel der Vorschrift sei es, eine persönliche und effektive Kontrolle der Filialapotheken durch den Erlaubnisinhaber sicherzustellen. Entscheidend sei daher, dass alle Apotheken in angemessener Zeit erreichbar seien. Dies sei bei einer Erreichbarkeit der Apotheken innerhalb einer Fahrzeit von einer Stunde der Fall. Dieser Zeitrahmen war vor Jahren zumindest für die Heimversorgung für zulässig erklärt worden.
Am Freitag wird vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
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