Wieder sind Apotheken von Abmahnungen wegen mutmaßlich falsch deklarierter Produkte betroffen: Die Firma Veniapharm aus Grünwald ist erneut gegen den Hersteller Weber & Weber vorgegangen. Diesmal geht es um das Nahrungsergänzungsmittel „ProMan-boost“ der Serie Orthoexpert. Schon wegen des Vorgängerprodukts hatten sich die Firmen vor Gericht gestritten, am Ende aber geeinigt.
Veniapharm hat wegen angeblich fehlender Verkehrsfähigkeit des Mittels nicht nur den Hersteller angegriffen, sondern in bekannter Manier auch Testkäufer in Apotheken geschickt. Mindestens fünf Apotheken haben nach Angaben von Weber & Weber von der Kanzlei Beyerlein Abmahnungen erhalten. Der Hersteller bietet den Betroffenen rechtliche Unterstützung an.
Laut Veniapharm weist das Produkt „eine Vielzahl von schwersten Rechtsverstößen“ auf. So sei „ProMan-boost“ schon wegen der enthaltenen Menge von L-Arginin nicht verkehrsfähig. Die notwendige Ausnahmegenehmigung zur Verwendung in einem Nahrungsergänzungsmittel fehle, ebenso ein entsprechender Warnhinweis.
Außerdem wurde eine Aussage über die Wirkung von Zink auf der Verpackung angegriffen. Veniapharm bemängelt ferner die Angabe „ohne künstliche Süßstoffe“, obwohl tatsächlich ein Süßungsmittel enthalten sei.
Die Kanzlei Beyerlein fordert von den betroffenen Apotheken für die Abmahnung eine Gebühr von mehr als 1000 Euro. Wie viele Apotheken insgesamt abgemahnt wurden, war nicht zu erfahren. Veniapharm war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.
Weber & Weber hat nach eigenen Angaben lediglich eine Unterlassungserklärung zu der gesundheitsbezogenen Aussage von Zink abgegeben. Hier handele es sich lediglich um eine sprachliche Formulierung zur Wirkung.
Laut Weber & Weber ist die Verwendung von L-Arginin in „ProMan-boost“ zulässig. Das Verkehrsverbot, auf das sich Veniapharm beziehe, verstoße gegen höherrangiges EU-Recht und sei somit nicht anwendbar, und es bedürfe keiner Ausnahmegenehmigung. Auch ein Warnhinweis sei nicht erforderlich, so der Hersteller.
Der Vertrieb des Produkts wurde jedoch vorübergehend gestoppt, laut dem Hersteller zum Schutz der Apotheken. Alle belieferten Kunden seien angeschrieben worden. Da „ProMan-boost“ relativ neu auf dem Markt ist, seien bislang nur vereinzelt Apotheken direkt beliefert worden, der Hersteller spricht von weniger als 50.
Für Weber & Weber ist der Fall besonders ärgerlich, da Veniapharm auch schon gegen die Präparate „Orthoexpert ProMan“ und „Orthoexpert Migravent Classic“ vor Gericht gezogen war. Die Firmen hatten sich schließlich geeinigt.
Zu dem Nachfolgeprodukt muss der Hersteller jetzt womöglich einen neuen Deal schließen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Eine einstweilige Verfügung gibt es aber laut Weber & Weber bislang nicht.
APOTHEKE ADHOC Debatte