Impfstoff in Apotheken kann versichert werden APOTHEKE ADHOC, 11.04.2021 11:06 Uhr
Apotheker:innen mögen bei der Verteilung der Corona-Impfstoffe an die Arztpraxen zwar nicht arzneimittelrechtlich haftbar sein. Im Umgang mit den Impfstoffen gelten jedoch weiterhin alle zivilrechtlichen Haftungsregeln. Aber anders als bei allen bisherigen Impfstoffen ist der Bund durchgehend Eigentümer. Für die Versicherung kann sich dadurch eine neue Konstellation ergeben – die PharmAssec nun mit einer eigens dafür eingeführten Anpassung abdecken will.
„Auch uns ist das Risiko einer Kühlkettenunterbrechung von Corona-Impfstoffen in Apotheken und Arztpraxen bewusst, deswegen arbeiten wir seit der Festlegung auf diesen Distributionsweg an einer Lösung für dieses Risiko“, so Beate Bachthaler vom Spezial-Versicherer PharmAssec aus Kirchheim unter Teck. Grundsätzlich sei Verfall als Schadenursache ausgeschlossen, bei PharmAssec sowie einigen anderen auf Apotheken spezialisierten Tarifen gebe es jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Die seien jedoch auf Waren bezogen, die sich in einem Medikamentenkühlschrank befänden, der nach Maßstäben der Versicherungswirtschaft zertifiziert wurde, in der Regel also die DIN-Norm 58345 zu erfüllen habe.
Die aktuelle Situation sei jedoch durch den außergewöhnlichen Umstand gekennzeichnet, dass der Bund Eigentümer der Impfdosen sei und das für deren gesamte Verweildauer in Apotheken sowie in Arztpraxen bis zum Zeitpunkt der Verimpfung auch bleibe. Somit würde es sich formaljuristisch bei einer unsachgemäßen Handhabung des Impfstoffes und einen daraus resultierenden Verderb um einen dem Bund zugefügten Schaden handeln, den der wiederum der Apotheke oder Praxis gegenüber zumindest theoretisch geltendedn machen könnte, erklärt die Versicherungsexpertin.
Auch sie halte diesen Schadenfall für relativ unrealistisch, räumt Bachthaler ein, da Apotheken und Ärzte schließlich quasi im Auftrag des Bundes aktiv wären und auf eine Haftungsbefreiung zu hoffen sei. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine solche Schadenersatzforderung an die Apotheke herangetragen würde, müsse jedoch die Haftpflichtversicherung entsprechend angepasst werden, da normalerweise für solche Konstellationen ein Ausschluss greife.
„Wir haben für alle Kunden unserer Spezial-Police PharmAssec sowie VitAssec für Hausärzte daher für diesen Fall der Fälle eine Deckung von 100.000 Euro je Schadenfall, jedoch maximal 200.000 Euro pro Jahr beitragsfrei per sofort eingeschlossen“, erklärt Bachthaler. Bei einem Preis von rund 100 Euro pro Vial ist die abgedeckte Summe derzeit noch weit über dem vorstellbaren Bedarf. Mit wachsenden Impfstoffmengen, die in den kommenden Wochen über die Apotheken in die Praxen gehen soll, könnte sich das aber durchaus noch ändern.
„Mit dieser zur Schadenregulierung bereitstehenden Summe, glauben wir jeder Apotheke und jedem Arzt einen hinreichenden Schutz vor dem Restrisiko von Liquiditätsverlusten durch Verderb von Impfstoffen auch außerhalb der vorgeschriebenen Kühlung noch rechtzeitig zum Start der Verteilung bieten zu können“, zeigt sich Bachthaler zuversichtlich.
Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt, dass für Apotheken bei der Verteilung der vom Bund beschafften Corona-Impfstoffe eine Haftung auf Basis der arzneimittelrechtlichen Gefährdungshaftung nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) nicht in Betracht komme, da Apotheker in dem Zusammenhang nicht als pharmazeutische Unternehmer anzusehen seien. Allerdings bleibe eine mögliche Haftung nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen davon unberührt.