Für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform wurde ein Versorgungsmangel festgestellt. Dieser erleichtert den Import. Von der Ausnahmegenehmigung macht InfectoPharm Gebrauch und stellt zunächst 50.000 Packungen Salbutamol-Spray aus Spanien zur Verfügung.
Schon im Sommer hatte sich ein Engpass bei Salbutamol angekündigt. Ein Problem. Denn alternative, gleichwertige Therapien stehen nicht zur Verfügung. Die Feststellung des Versorgungsmangels ermöglicht einen vereinfachten Import und kann von lebensrettender Bedeutung sein.
Um dem folgenschweren Mangel auf dem deutschen Markt zeitnah entgegenzuwirken, wird InfectoPharm zunächst 50.000 Packungen Salbutamol-Dosieraerosol aus Spanien zur Verfügung stellen. Die Ware wird über eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung als Import-Arzneimittel bereitgestellt und kann ab dem 1. Februar über den Großhandel bezogen werden. Kliniken können sich im Vorfeld direkt bevorraten und wurden bereits von InfectoPharm informiert, so der mittelständische Arzneimittelhersteller.
Konkret werden 50.000 Einzel-Packungen Salbutamol Aldo-Union 100 ug/Sprühstoß aus Spanien zur Verfügung gestellt. Die Packungen tragen die PZN 19196980 und kommen in fremdsprachiger Aufmachung. Den Vertrieb in Spanien übernimmt Aldo Union. Geplant ist eine Verteilung an den Großhandel nach Marktanteil. Apotheken werden nicht direkt beliefert, daher wird auf Apothekenebene nicht kontingentiert.
Die Übersetzung der spanischen Fach- und Gebrauchsinformation stehen zum Download auf InfectoPharm-Webseite zur Verfügung und sind ab dem 1. Februar auch in der Lauer-Taxe abrufbar.
„Seit dem Sommer beobachten wir wiederholt Engpässe bei Salbutamol-haltigen Inhalativa“, sagt Dr. Markus Rudolph, Mitglied der Geschäftsführung von InfectoPharm. „Wir freuen uns, die kritische Versorgungslage auf dem deutschen Markt durch den zügig initiierten Import zeitnah abmildern zu können“. Bleibt die Versorgungslage weiterhin kritisch, könne kurzfristig weitere Ware besorgt werden.
Seit August 2023 ist Ware in französischer Aufmachung unter dem Namen Ventoline auf dem Markt. Und die muss an AOK-Versicherte vorrangig abgegeben werden. Denn die Importware ist noch bis Ende Januar Rabattarzneimittel. Weitere Rabattverträge gibt es mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg.
Gemäß Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sollten ab 1. Februar 2024 Rabattverträge auf definierte Arzneimittel – wie das Salbutamol Dosieraerosol aus Spanien – nicht mehr möglich sein. Das Importarzneimittel kann gleichrangig in der Apotheke abgegeben werden.
Hierzulande hat InfectoPharm mit dem Bronchospray Autohaler ein Salbumatol-Präparat im Portfolio, das zwar einen geringen Marktanteil hat, aber mit für Kinder die „Königslösung“ ist.
Salbutamol gehört zu den Beta-Sympathomimetika und wird aufgrund seines schnellen Wirkeintritts und bronchienerweiternden Effekts bei einem akuten Asthmaanfall eingesetzt. Der Wirkstoff bindet selektiv an die Beta-2-Adrenozeptoren der Bronchialmuskulatur.
APOTHEKE ADHOC Debatte