Blutzuckermesstreifen

Rabattvertrag: 50 Cent für Apotheker Nadine Tröbitscher, 28.11.2016 07:59 Uhr

Berlin - 

Quoten, Preisgruppen, Formalien und Rabattverträge – Apotheken müssen bei der Abgabe von Blutzuckermessstreifen viele Dinge beachten. Kassen wie AOKen, IKKen, BKKen und Knappschaft haben für ihre Versicherten schon seit längerem Rabattverträge abgeschlossen. Künftig werden die Ersatzkassen nachziehen und halten für die Apotheken einen Bonus bereit. Geben Apotheken an DAK- und TK-Versicherte die rabattierten Produkte ab, erhalten sie pro 50er-Packung einen Bonus von 50 Cent.

Für die Erstattung von Blutzuckerteststreifen gelten Vertragspreise, die sich zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden. Vereinbart wurden die Preise vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Krankenkassen. Die bundesweite Kostenerstattung erfolgt nach Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrages (AVV), zwischen dem Ersatzkassenverband (vdek), ausgenommen der Barmer, und dem DAV. Die Anlage 4 ist für Versicherte der TK, DAK, KKH, HEK und hkk gültig und soll künftig durch Rabattverträge mit den einzelnen Herstellern erweitert werden.

Federführend für die Ausschreibung nach dem Open-House-Modell ist die TK. Die Rabattverträge sollen ab Januar gültig sein. Einem Open-House-Vertrag kann jedes interessierte Unternehmen beitreten. Durch die Zulassung erhält kein Anbieter einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine exklusive Stellung im Wettbewerb. Es handelt sich lediglich um eine Zulassung von Leistungserbringern.

Tim Steimle, Fachbereichsleiter der TK, will die von der erlangten Wirtschaftlichkeit einen Teil an die Apotheken abgeben – 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer sollen sie pro abgegebener rabattierter Packung à 50 Stück erhalten. Geltend machen können Apotheken den Bonus über eine Sonder-PZN. Pro Patient könnten so etwa 25 Euro für die Apotheke zusammen kommen.

Der AVV unterteilt Blutzuckerteststreifen in zwei Gruppen, die teure und unwirtschaftliche Preisgruppe A und die günstige wirtschaftliche Preisgruppe B. Vergleicht man die Nettopreise für je 102 Teststreifen, kommt bei Gruppe A auf 26,35 Euro und bei Gruppe B auf 23,45 Euro. Alle generischen Verordnungen ohne Angabe des Herstellers oder der PZN müssen automatisch mit Produkten aus Gruppe B beliefert werden.

Bei der Abgabe von Teststreifen müssen Apotheken eine Quote von 55 Prozent zugunsten der Gruppe B erfüllen. Um das Ziel zu erreichen, dürfen auch namentliche Verordnungen ausgetauscht werden. Nur das Aut-idem-Kreuz sichert die namentliche Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse bei Produkten der Preisgruppe A. Erfüllen Apotheken die Quote nicht, müssen sie mit einem Malus von 2,95 Euro pro 50/51 Stück Packung rechnen.

Bislang erhielten Apotheken einen Bonus von 20 Euro, wenn sie Patienten mit Teststreifen der Preisgruppe A und die günstigere Gruppe B umstellten. Die Pauschale kann für den Geräteaustausch und die damit verbundene Beratung abgerechnet werden. Der Pauschalbetrag kann mit der Sonder-PZN 02567596 abgerechnet werden. Versicherte können maximal einmal alle zwei Jahre auf ein neues Blutzuckermessgerät umgestellt werden.

Alle Diabetiker in Deutschland verbrauchen pro Tag etwa drei Millionen Blutzuckerteststreifen, die täglichen Kosten liegen bei 1,2 bis 2,4 Millionen Euro. Geht man davon aus, dass ein Diabetiker dreimal täglich seinen Blutzucker überprüft, benötigt er etwa 1000 Teststreifen. Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Versicherten nur, wenn diese insulinpflichtig sind.