34 Millionen Euro für AvP-Opfer Patrick Hollstein, 21.01.2024 18:04 Uhr
Die von der Insolvenz des Rechenzentrums AvP betroffenen Apotheken bekommen in Kürze die erste Abschlagszahlung. Im März und im September sollen weitere Überweisungen folgen, zum Ende des Jahres soll an alle Gläubiger eine Abschlagszahlung erfolgen.
Gemäß der Rahmenvereinbarung vom 24. und 25. Mai wird der Treuhänder Dr. Bero-Alexander Lau in dieser Woche einen Betrag von insgesamt rund 33,8 Millionen Euro an die beigetretenen Offizinapotheken auszahlen. Insgesamt haben diese Apotheken laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos Forderungen in Höhe von rund 309,1 Millionen Euro angemeldet, sodass sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent ergibt.
Die nächsten Zahlungen des Treuhänders an die Offizinapotheken erfolgen laut Hoos voraussichtlich Ende März und Ende September. Schließlich will der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.
Der Rahmenvereinbarung war eine vierstellige Zahl an Apotheken beigetreten, die insgesamt 95 Prozent der Forderungen repräsentieren. Das erforderliche Beitrittsquorum von 80 Prozent wurde damit erreicht.
Alle Gelder, die nach den drei Tranchen noch übrig sind, werden Teil der Insolvenzmasse. Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung einmalig 25.000 Euro, der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.
Rund 345 Millionen Euro hatten die rund 2500 betroffenen Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den Gläubigern, doch vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP gehört haben, sondern den Apotheken zustehen.
Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt. Dagegen war für Apotheken, deren Klage auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurde, kein Beitritt mehr möglich.