Couponing

30 Cent: Ricola lässt Schnipsel sammeln

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Berlin -

Storck, Nimm2 und Wick haben es vorgemacht: Mit Coupon-Aktionen kurbelten die Bonbonhersteller den Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an. In den Apotheken verteilt Ricola erstmals Nachlässe für Bonbons – 30 Cent pro Packung. Fraglich ist, ob Apothekenmitarbeiter für diesen Betrag überhaupt Coupons und Belege sammeln werden.

Im LEH gibt es Coupon-Aktionen für Bonbons bereits seit 2006. Für die Hersteller sind Rabattaktionen attraktiv und können sich lohnen: Im Schnitt erhalten sie nach Branchenkennern 55 Prozent mehr für jeden eingesetzten Euro als bei anderen Aktivitäten innerhalb der Läden. Zudem sei die Resonanz messbar. Die Einlösequote liege zwischen 20 und 30 Prozent. Dafür sollte der Wert des Nachlasses zwischen 10 und 20 Prozent des Verkaufspreises liegen.

Ricola verschenkt bis Ende des Jahres für das gesamte Sortiment pro Einkauf 30 Cent. Apotheken müssen den Rabatt an die Kunden vorschießen. Sie erhalten den Wert zurück, wenn sie bis spätestens Ende Januar Coupons und Kassenbelege sowie das Regulierungsformular in einem vorfrankierten Umschlag an Valassis zurückschicken. Die Höhe der Rückerstattung wird nach Eingang und Prüfung von der Hamburger Firma zurückerstattet.

In den Apotheken will Ricola vor dem Vertriebspartnerwechsel von Klosterfrau zu CFP Brands die Aufmerksamkeit erhöhen. Passend zum Start der Erkältungssaison sollen die teilnehmenden Apotheken einen Aufsteller mit den Rabattcoupons auf dem HV-Tisch platzieren. Darauf ist zusätzlich zum Barcode die Höhe des Sofortrabatts abgebildet. Die Verbraucher werden lediglich in der Offizin über die Aktion informiert. Die Coupons werden nicht wie bei anderen Aktionen in Zeitschriften beworben.

Fraglich ist, ob sich die Inhaber die Mühe machen, die Mitarbeiter in die „hohe Kunst“ des Couponings einzuweisen, da der Wert bei 30 Cent pro Einkauf deutlich niedriger ist als bei früheren Aktionen. Dazu kommt, dass Valassis und Ricola angesichts der DSGVO für Verkäufe an Kundenkartenhalter dazu raten, die persönlichen Daten auf dem Beleg zu schwärzen oder abzuschneiden.

Sichtbar für die Rückerstattung müssen sein: Apothekenname, Verkaufsdatum, Produktbeschreibung und -menge. Auch der Coupon an sich muss zurückgeschickt werden, sonst erhält der Inhaber sein Geld nicht zurück.

Coupon-Aktionen in Apotheken sind bei Herstellern seit Jahren beliebt. Bayer warb 2016 in der Apotheken Umschau für Aktions-Coupons für das Antacidum Rennie Direkt.Merck etwa führte 2017 gemeinsam mit Valassis in den Apotheken die erste Aktion für das Nahrungsergänzungsmittel Femibion Babyplanung 0 durch. Sofortrabatte gab es außerdem für Voltaren (GlaxoSmithKline), Tena (SCA), Vitasprint (Pfizer) sowie Blutdruckmessgeräte von Omron.

Zu Coupon-Aktionen der Hersteller sind die Meinungen unter den Apothekeninhabern und -mitarbeitern gespalten, wie die aktuelle APOSCOPE-Studie „OTC-Marktanalyse 2018: So tickt das Apothekenteam“ zeigt: Einerseits wird durchaus das Potenzial gesehen, den Abverkauf zu steigern (56 Prozent). Auf der anderen Seite steht aber für fast genauso viele Befragten der Mehraufwand. Immerhin: Nur eine Minderheit findet, dass solche Maßnahmen nicht zur Apotheke passen oder gar als Nötigung anzusehen sind.

Couponing in Apotheken. Was haltet ihr davon? Unnötige Arbeit, die eh nichts bringt? Oder gelangen dadurch mehr und vor allem neuen Kunden in die Offizin? Diskutiert mit – im „LABOR – Die Apotheken-Crowd“.

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