Zwangslizenz für Nexavar APOTHEKE ADHOC, 13.03.2012 13:46 Uhr
Jahrelang galt Indien als Heimatland der Pharma-Piraterie. Patente waren auf dem Subkontinent wenig wert, da das alte Patentgesetz nur Herstellungsprozesse, aber keine fertigen Produkte schützte. 2005 unterwarf sich die Regierung dem sogenannten TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO). Jetzt gibt es erstmal wieder ein Generikum für ein geschütztes Präparat: Weil Bayer das Krebsmittel Nexavar (Sorafenib) angeblich nicht in ausreichender Menge geliefert hat und die Preise für den indischen Markt zu hoch waren, erteilte dasPatentamt dem Hersteller Natco eine Zwangslizenz.
Dadurch sinken die Behandlungskosten voraussichtlich um fast 97 Prozent von mehr als 5500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 Dollar. Natco muss an Bayer lediglich einer Lizenzgebühr in Höhe von 6 Prozent der Verkaufserlöse zahlen.
Bereits 2010 hatte ein indisches Gericht entschieden, dass der indische Hersteller Cipla ein Sorafenib-Generikum herstellen darf. Gegen diese Entscheidung hatte der deutsche Pharmakonzern Berufung eingelegt. Das Patentamt begründet sein Vorgehen nun damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.
Ins Abseits manövriert sich Indien damit nicht. Laut TRIPS-Abkommen dürfen Länder in bestimmten Fällen Zwangslizenzen auf unentbehrliche Arzneimittel vergeben und diese als Generika durch einheimische Firmen produzieren lassen.
Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die Entscheidung als einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten: Patentmonopole seien kein Freifahrtschein für überhöhte Preise, sagt ein Sprecher. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden“, so der Sprecher.