Dänemark

Wettbewerbshüter: Fremdbesitzverbot aufheben

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Berlin -

Die dänische Regierung muss sich mit der Liberalisierung des Apothekenmarktes befassen. Die Wettbewerbsbehörde fordert in einem Gutachten, das Fremdbesitzverbot aufzuheben, das strikte Mehrbesitzverbot zu lockern und den Versandhandel zu stärken. Die Behörde erhofft sich dadurch eine Senkung der Arzneimittelpreise und somit eine finanzielle Entlastung der Bürger.

 

Aus Sicht der Wettbewerbshüter ist der Markt überreguliert: Durch die strengen Niederlassungsbeschränkungen, die festgelegten Preise und Gewinnspannen sowie die Regelungen zu Öffnungszeiten gebe es für neue Marktteilnehmer keinen Anreiz, neue Apotheken zu eröffnen. Daher sei Dänemark bei der Apothekendichte auch Schlusslicht in Europa.

Als Beispielländer für eine mögliche Liberalisierung nennt die Behörde Norwegen, Schweden, die Niederlande, England und Irland: Nach der Deregulierung gebe es in diesen Ländern mehr Apotheken und längere Öffnungszeiten. Zudem seien die OTC-Preise dort gesunken.

Die zentrale Forderung der Wettbewerbshüter ist daher die Aufhebung der Festpreise für Rx-Arzneimittel. Nach Freigabe könnten die Preise um 2 Prozent fallen, was wiederum die Patienten entlasten würde. Ein Dorn im Auge ist der Behörde zudem das dänische Umverteilungssystem für kleine Landapotheken: In Dänemark müssen große Stadtapotheken einen Teil ihres Umsatzes an einen Fonds abtreten, der an kleine Apotheken ausgeschüttet wird. Untersuchungen hätten ergeben, dass mehr als 30 Prozent der unterstützen Apotheken die Hilfen gar nicht bräuchten.

 

 

Auch weil die Apothekenzahl in den vergangenen zehn Jahren um 19 Prozent gesunken ist, fordert die Behörde ein hartes Vorgehen: So soll der Inhaber einer Apotheke künftig nicht mehr Pharmazeut sein müssen, das Eigentumsrecht soll nicht mehr zwingend persönlich sein. Die Bedarfsplanung soll komplett abgeschafft werden.

Die Behörde fordert zudem eine „deutliche“ Aufweichung des Mehrbesitzverbotes. Ferner müssten jegliche Begrenzungen des Apothekensortiments aufgehoben werden, heißt es in dem Bericht. Hinsichtlich des Versandhandels sei zudem denkbar, die Versandkosten für Patienten gesetzlich zu senken, damit die Internetbestellungen attraktiver werden.

Die Regierung muss nun innerhalb der nächsten vier Monate eine Stellungnahme zu dem Bericht abgeben. Dass die Regierung den Forderungen gesetzgeberisch nachkommt, ist jedoch unwahrscheinlich: Der Bericht der Wettbewerbsbehörde war nämlich von der konservativ-liberal geführten Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden.

Nach der Machtübernahme erklärten die Sozialdemokraten zwar, dass man die Ergebnisse des Berichtes beachten werde. Allerdings hieß es nur sehr allgemein, dass man eine „Modernisierung des Apothekensektors“ prüfen wolle.

 

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