Österreich

OTC-Rabatte: Die Schnäppchen der anderen

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Berlin -

In Österreich wird der Wettbewerb im Versandhandel härter. Die niederländische Shop-Apotheke ist Marktführer und wirbt intensiv im Fernsehen für ihr Angebot. Bei der Apothekerkammer wird die Offensive verfolgt. Aber anders als einheimische Apotheken dürfen ausländische Wettbewerber mit Rabatten für Arzneimittel werben.

Österreichische Apotheken dürfen der Berufsordnung zufolge nicht für Arzneimittel mit reduzierten Preisen werben, wenn ein Vergleichspreis angegeben wird. Auch der prozentuale Nachlass darf in der Reklame nicht genannt werden. Angaben wie „30 Prozent billiger“, „um 7 Euro reduziert“ oder „statt 15 Euro“ dürften Pharmazeuten aus Österreich nicht nutzen, sagt ein Kammersprecher.

Ausländischen Apotheken und Versendern ist es dagegen erlaubt, in Österreich mit Preisnachlässen zu werben. „Das Werbeverbot ist eine Inländerdiskriminierung der österreichischen Apotheken“, sagt der Sprecher. Dabei handele es sich auch um einen Wettbewerbsnachteil. „Es ist unfair, aber das ist die Rechtslage“, so der Sprecher. Die Berufsordnung stamme noch aus er Zeit vor der Liberalisierung des Versandhandels.

Einen Vorstoß, die Berufsordnung anzupassen, gibt es derzeit nicht. „In Zukunft müsste man sich überlegen, wie man damit umgehen will.“ Laut Berufsordnung ist auch vergleichende Werbung gegenüber Berufsangehörigen verboten. „Unzulässig wäre zum Beispiel auch eine Auszeichnung reduzierter Arzneimittelpreise mit dem Hinweis ‚Preise wie die Versandapotheke XY‘.“ Wird ein Verstoß festgestellt, könnten Apotheker oder Verbraucher beim Disziplinarrat Fälle melden.

Die Wiener Stern-Apotheke, die die Versandapotheke Medistore betreibt, warb im Internet für verschiedene Präparate mit Preisnachlässen und prozentualen Rabatten. Darunter waren Aspirin, Thomapyrin, Wick Hustenstiller-Sirup sowie Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Zahnpflegeprodukte. Der Betrieb wurde daraufhin kontrolliert. Die Nachlässe seien online angegeben worden, da man der Auffassung gewesen sei, dass das im Fernabsatz erlaubt sei, kontern die Apothekenbetreiber.

Österreichische Versender dürfen zudem nur im eigenen Land zugelassene oder registrierte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel verschicken. Der Onlinehandel unterliegt laut der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) „erheblichen Beschränkungen“. Die Behörde betont zudem den „erheblichen Wettbewerbsnachteil“ gegenüber ausländischen Anbietern. Versender außerhalb Österreichs seien mehr als zehn Jahre in Österreich aktiv.

Die BWB verweist zudem darauf, dass eine Abschaffung „des Erfordernisses einer stationären Apotheke unter Beibehaltung der erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften“ den Wettbewerb zwischen österreichischen Apotheken belebe und zu günstigeren Preisen und mehr (Beratungs-)Qualität für Konsumenten führen. Durch gesetzliche Maßnahmen könne diese „ sehr restriktive Marktzugangsbeschränkung“ gelockert werden.

Die Shop-Apotheke ist laut der Marketingagentur Dr. Kaske mit rund 9,9 Millionen jährlichen Besuchern Marktführer. Insgesamt kommt der Versender laut eigenen Angaben erstmals auf drei Millionen Kunden. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Ländern – Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien und Italien – aktiv. Platz 2 in Österreich geht an Vamida/Apobag (2,2 Millionen Besucher), Apotheke.at (2 Millionen, Apotheke im Paunsdorf Center/Kirsten Fritsch) sowie Apo-Rot (1,7 Millionen), Zur Rose (790.000), Servus-Apotheke (420.000) und Mycare (140.000).

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