Was die Geldgeber von Athen fordern dpa, 27.06.2015 08:54 Uhr
Die Geldgeberinstitutionen aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) verlangen von Athen eine Reihe vorrangiger Maßnahmen („prior actions“). Ihre Umsetzung ist auch Voraussetzung für eine Auszahlung der bisher blockierten Hilfsgelder: In einigen Punkten sind sie auf die griechische Regierung zugegangen. Eine Auswahl.
HAUSHALT: Gefordert wird eine glaubwürdige Strategie, um einen um den Schuldendienst bereinigten Primärüberschuss von 1, 2, 3 und 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 zu erreichen.
MEHRWERTSTEUER: Mit einer Mehrwertsteuerreform sollen Einnahmen von 0,93 Prozent der Wirtschaftsleistung erwirtschaftet werden. Einheitlicher Satz sollen 23 Prozent sein. Für Lebensmittel, Energie, Wasser und Hotels sollen 13 Prozent gelten, für Medikamente, Bücher und Theater 6 Prozent. Die 30-prozentige Ermäßigung für Inseln soll bleiben.
UNTERNEHMENSTEUERN: Die Körperschaftsteuer soll von 26 auf 28 Prozent angehoben werden. Bei Betrieben mit Gewinnen über 500.000 Euro sollen 12 Prozent als Sondersteuer fällig werden. Die Steuern für Handelsschiffe sollen angehoben werden.
LUXUSSTEUER: Für Yachten mit zehn Meter Länge und mehr soll die Steuer von 10 auf 13 Prozent erhöht werden. Bei Änderungen der Immobiliensteuer soll es unterm Strich aber bei Einnahmen von 2,65 Milliarden Euro bleiben.
MEDIEN: Für Fernsehwerbung soll eine Steuer erhoben werden. TV-Lizenzen sollen ausgeschrieben, Einnahmen aus Mobilfunklizenzen erwirtschaftet werden. Elektronische Wetten sollen besteuert werden.
WEHRETAT: Die Militärausgaben sollten um 200 Millionen Euro reduziert werden.
RENTENREFORM: Eine Reform soll Einsparungen von 0,25 bis 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in 2015 and 1 Prozent ab 2016 und Folgejahre bringen. Anreize zur Frühverrentung sollen reduziert werden. Bis 2022 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht werden und auf 62 Jahre bei 40 Beitragsjahren. Es gibt bestimmte Ausnahmen. Die Krankenkassenbeiträge von Rentnern sollen von 4 auf 5 Prozent im Schnitt erhöht und auf andere Pensionen erweitert werden.