Warentester: Apothekerpauschale überprüfen Benjamin Rohrer, 26.03.2012 15:32 Uhr
Belgiens Apotheker müssen sich derzeit gegen die Anschuldigungen der Verbraucherorganisation „Test-Achats“ wehren – und um ihre Pauschale fürchten: Nach Testkäufen in Apotheken kommt die Organisation zu dem Schluss, dass die Pharmazeuten nachlässig arbeiten, schlecht bis überhaupt nicht beraten und überbezahlt sind. Der Belgische Apothekerverband gibt zu, dass es in Sachen Fort- und Weiterbildung noch viel zu tun gibt.
Weil die Apotheker seit 2010 ein zusätzliches Beratungshonorar bekommen, wollte Test-Achats, das belgische Gegenstück zur deutschen Stiftung Warentest, die Qualität der Kundengespräche messen. In einem ersten Szenario verlangten die Testkäufer gleichzeitig den Blutgerinnungshemmer Marcumar (Phenprocoumon) und Aspirin (Acetylsalicylsäure) zur Behandlung von Kopfschmerzen. Im zweiten Test wurde der Apotheker nach einer Anti-Baby-Pille und Johanniskraut gefragt.
Die Verbraucherorganisation kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: 36 der 55 Pharmazeuten hätten bei den Gerinnungshemmern nicht auf die mögliche Kontraindikation hingewiesen. Das Kontrazeptivum hätten sogar 38 Apotheker ohne Warnung abgegeben. Lediglich acht Mal wurden den Testkäufern in beiden Fällen eine andere Therapie empfohlen.
In früheren Ausgaben des Magazins war darauf hingewiesen worden, dass die Mehrheit der Apotheker das Schlankheitsmittel Alli (Orlistat) ohne Beratung abgibt. Der Pflicht, das günstigste Präparat abzugeben, kämen lediglich 16 von 148 Approbierten nach.
„Die Behörden sollten die Apotheker daran erinnern, dass sie nicht nur Pillenverkäufer sind, sondern eine Beratungspflicht haben“, schreibt die Verbraucherorganisation. Das Extra-Honorar für die Medikationsberatungen müsse überprüft werden. Zudem sollte es für alle Pharmazeuten verpflichtende Fort- und Weiterbildungen geben. „Die Vergütung und das Monopol müssen gerechtfertigt sein“, so das Fazit der Tester.
Der Apothekerverband reagierte kleinlaut: „Wir möchten darauf hinweisen, dass sich ein Großteil der Apotheker regelmäßig fortbildet. Bedauerlicherweise gibt es aber auch Mitglieder, die sich nicht auf dem neuesten Stand halten.“
Um die Abhängigkeit von den Herstellerpreisen zu verringern, war im Frühjahr 2010 die prozentuale Marge der Apotheker weitgehend durch Fixbeträge ersetzt worden: Pro abgegebener Packung erhalten sie seitdem ein Honorar in Höhe von 3,88 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine degressive Marge und eine Beratungspauschale von 1,19 Euro pro Packung.