Versandhandel

Polen: Keine Arzneimittel an Packstationen

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Berlin -

In Polen ist der Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln seit Jahren erlaubt. Jetzt haben die zuständigen Inspektoren den Versand jedoch eingeschränkt: Arzneimittel dürfen nicht mehr an Packstationen zur Abholung durch die Patienten geliefert werden. Der Grund: Die vorgeschriebene Temperatur könne vor allem im Sommer nicht garantiert werden.

Damit haben sich die Aufsichtsbehörden in Polen in zwei Verfahren gegen eine Versandapotheke durchgesetzt, die ihren Kunden die Auslieferung der Arzneimittel an Packstationen angeboten hatte. Für den Versand und Transport von Medikamenten gelten in Polen strenge Vorschriften, die in einem Gesetz aus dem Jahr 2008 definiert sind: Alle Arzneimittel müssen danach unter geeigneten Bedingungen geliefert werden, die die Qualität und Sicherheit garantieren.

Unter anderem gibt es Vorgaben zur Verpackung und zur Beschriftung. Beim Versand dürfen Arzneimittel zudem nicht mit anderen organischen Stoffen, mit Mikroorganismen und mit Schädlingen in Kontakt kommen. Die Packungen dürfen nicht beschädigt werden. „Nicht autorisierte Personen“ dürfen keinen Zugriff erhalten. Und die Temperaturkontrolle muss auf dem gesamten Transportweg garantiert sein.

Entsprechend muss der Transport von Arzneimitteln „in gesonderten Räume des Transportmittels“ stattfinden, sodass die erforderliche Temperatur gewährleistet werden kann. Bei der Lieferung in Packstationen sahen die Kontrolleure diese Vorgaben nicht erfüllt und stuften die Packstation als weitere Zwischenetappe des Arzneimittels auf dem Weg zum Empfänger ein.

In diesem Fall müssten die rechtlichen Vorgaben für den Versand von Arzneimitteln auch auch die Packstation Anwendung finden. Die Inspektoren sahen insbesondere nicht mehr garantiert, dass die zulässige Temperatur eingehalten wird. In Packstationen fänden sich normalerweise Metallboxen, die von außen für die Kunden zugänglich seien.

Die Temperatur in solchen Packstationen sei damit von Wetterbedingungen abhängig. Im Winter könnten die Temperaturen deutlich unter 0 Grad sinken und im Sommer mehr als 30 Grad erreichen. Große Temperaturschwankungen und Abweichungen könnten jedoch Qualität und Eigenschaften des Arzneimittels erheblich beeinflussen. Dies könne auch zur Gesundheitsgefährdung der Kunden führen.

Die polnische Apothekerkammer unterstützt die Entscheidung der zuständigen Inspektoren. Obwohl sich der Bescheid nur gegen eine Versandapotheke richtet, gilt er dennoch als Maßstab für alle Versandapotheken in Polen. Der Versandhandel spielt in Polen nur eine geringe Rolle. Nach Angaben der Kammer liegt der Umsatzanteil unter 1 Prozent.

Dafür ist die Apothekendichte überdurchschnittlich hoch. Auf 38 Millionen Einwohner kommen circa 14.000 Apotheken. Zum Vergleich: In Deutschland versorgen gut 20.000 Apotheken mehr als 80 Millionen Einwohner. Allerdings liegt der Arzneimittelverbrauch in Polen über dem EU-Durchschnitt.

Derzeit berät das polnische Parlament über eine Änderung des Apothekenrechts. Danach sollen künftig nur noch Apotheker eine neue Apotheke eröffnen dürfen. Weil es in Polen zu viele Apotheken gibt, sollen Neugründungen außerdem nur noch möglich sein, wenn sie mindestens 3000 Einwohner versorgen können. Der Abstand zur nächsten Apotheken muss zudem 500 Meter betragen. Neue Apotheken mit weniger als 3000 potentiellen Kunden müssen mindestens 1000 Meter von der nächsten Apotheke entfernt sein.

35 Prozent der 14.000 Apotheken gehören laut polnischer Apothekenkammer zu Ketten. Diese haben einen Marktanteil von 55 Prozent. Auf dem Land gibt es sogenannte „Apotheken-Punkte“. Diese müssen nicht von Pharmazeuten geführt werden und haben ein eingeschränktes Sortiment: Hier dürfen beispielsweise keine Betäubungsmittel abgegeben und Rezepturen gefertigt werden. Dafür sind die Anforderungen an die Räumlichkeiten geringer. Neben einer Mindestgröße ist polnischen Apotheken die Anzahl der Räume vorgeschrieben. Mindestens drei Lagerräume müssen vorhanden sein.

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