Parafarmacien zu Recht ausgeschlossen

Verfassungsgericht: Corona-Tests nur in Apotheken

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Berlin -

Corona-Tests gibt es hierzulande auch in Kiosken, Shishabars und anderen Einrichtungen, die nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben. In Italien dagegen waren sie Apotheken vorbehalten. Damit hatten die Parafarmazien ein Problem. Doch der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Einschränkung rechtmäßig ist.

Die Entscheidung, Antigen-Schnellabstriche und serologische Tests nur von Apotheken und nicht von Parapharmazien durchführen zu lassen, liege im Ermessen des Gesetzgebers und sei keine unangemessene Entscheidung, so der Corte Constituzionale. Obwohl auch in den OTC-Shops die Anwesenheit eines Apothekers vorgeschrieben ist, bestünden zwischen beiden Betriebsarten erhebliche Unterschiede, die berücksichtigt werden müssten.

Dies fange bereits damit an, dass Parapharmaczien rein kommerzielle Unternehmen seien, während Apotheken in den Geltungsbereich des Nationalen Gesundheitsdienstes fielen. Damit seien sie als Anlaufstelle für Gesundheitsfragen anerkannt. Außerdem seien sie berechtigt, die gesammelten sensiblen Daten zu verarbeiten und sie über die bereits verwendeten Informations- und Telematiksysteme an die Gesundheitsbehörden zu übermitteln. Dieser Aspekt wurde vom Gericht als nicht unangemessen erachtet.

Der Apothekerverband Federfarma freut sich über diese Auffassung. „Diese Entscheidung bekräftigt die Rolle des ersten Gesundheitszentrums in der Nähe, das von Apotheken im Bereich der territorialen Unterstützung gespielt wird, und bestätigt seinen Wert als Bindeglied zwischen dem Bürger und dem nationalen Gesundheitsdienst“, sagte Präsident Marco Cossolo.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Durchführung von Schnelltests nur in Apotheken zuzulassen, „zweckmäßig ist, um die Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus effektiver zu überwachen und somit einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit im gesamten Land zu gewährleisten.“

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