Südtirol

Privatsphäre bei Beratung fehlt

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Berlin -

Kunden beklagten sich bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über fehlende Diskretion in Apotheken. Sie fühlten sich in ihrer Privatsphäre verletzt. Die VZS ging den Beschwerden nach und testete 15 Apotheken des Bezirks. Das Ergebnis der Vor-Ort-Inspektion fiel negativ aus.

Kunden hätten sich beschwert, dass ihnen Dritte beim Beratungsgespräch in der Apotheke ohne Weiteres zuhören könnten. So könnten auch vertrauliche Informationen mitgehört werden. Kunden, die auf dem Land wohnten, berichteten der VZS, dass sie ihre Medikamente teilweise nicht in der Apotheke im Ort, sondern in einer diskreteren Stadtapotheke einkaufen würden. Dafür nähmen sie erhebliche Umwege auf sich.

Aufgrund dieser Berichte inspizierten die Verbraucherschützer 15 Südtiroler Apotheken. Sie kontrollierten, ob mit Bodenmarkierungen oder Hinweisschildern versucht wurde, eine diskrete Beratungsatmosphäre zu fördern. Zudem wurde getestet, ob man beim Aufdrängen zum Vordermann vom Apotheker gebeten würde, ausreichend Abstand einzuhalten.

Nur in einer der 15 besuchten Apotheken wies laut VZS eine Bodenmarkierung auf den gewünschten Abstand zum HV-Tisch hin. In zwei weiteren Apotheken bat ein Schild um Diskretion. In den restlichen zwölf Apotheken hatte man den Testern zufolge keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Privatsphäre der Kunden zu schützen.

Die Verbraucherschützer beobachteten, dass die Kunden dicht nebeneinander standen. Teilweise hätten sich alle vor dem HV-Tisch gedrängt, um als nächstes bedient zu werden. Die Apotheker forderten sie nicht dazu auf, Abstand zu halten, so die Tester. Die Gespräche zwischen dem Personal und anderen Kunden mitzuhören, sei in allen getesteten Apotheken problemlos möglich gewesen.

Ein Lockvogel testete zudem, wie die Apothekenmitarbeiter reagierten, wenn er sich offensichtlich dem Vordermann aufdrängte. Auch daraufhin habe es keine Ermahnungen vom Apothekenpersonal gegeben – höchstens einen schiefen Blick.

VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus hält diese Zustände für bedenklich, denn das Patientenrecht auf Privatsphäre werde missachtet. Schließlich würden in Apotheken vertrauliche Gesundheitsprobleme besprochen; ein Mindestabstand sei daher notwendig. „Die sich häufenden Klagen der Verbraucher zeigen, dass es sich hier um ein als doch schwerwiegend empfundenes Problem handelt“, sagt er. Die VZS fordert von der Gesundheitslandrätin, die Privatsphäre von Patienten in der nächsten Gesundheitsreform zu beachten.

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