Schweiz

Verbraucherschützer rügen Apotheken

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Apothekentests müssen nicht repräsentativ sein, um für Furore zu sorgen: Ganze vier Apotheken plus sechs Drogerien haben Verbraucherschützer im Schweizer Kanton Aargau unter die Lupe genommen. Nicht die Beratung, sondern die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel standen im Fokus. Die Experten kritisieren verbotene Werbung und unzulässige Zutaten.

Auf Regalbeschriftungen, in Werbebroschüren oder in den Schaufensterauslagen hatten die Geschäfte Lebensmittel als Heil- oder Schlankheitsmittel angepriesen. „Bei Medikamenten ist die Heilanpreisung erlaubt, nicht aber bei Lebensmitteln“, erklärte Claudius Gemperle, stellvertretender Leiter der aargauischen Lebensmittelkontrolle. Auch Säuglingsnahrung sei beworben worden, kritisierten die Verbraucherschützer. Seit Anfang 2008 sei dies aufgrund von EU-Vorgaben verboten, um Mütter nicht vom Stillen abzuhalten.

Fünf der sechs Apotheken und Drogerien, die Tees selbst abfüllten, hatten die Verpackungen fehlerhaft gekennzeichnet. Drei Anbieter hätten unzulässigerweise Zutaten verwendet, die als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel eingestuft werden, bemängelten die Experten.

„Die Mängel schaden dem Image der Apotheken“, sagte Dr. Philipp Wyss, Vizepräsident des Aargauischen Apothekerverbandes, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Gesundheit der Bevölkerung sei nicht gefährdet worden; einen schwerwiegenden Verstoß habe es trotzdem gegeben: In einer als „Brusttee“ angepriesenen Mischung eines Drogeriemarktes hatten die Kontrolleure Echten Gamander (Teucrium chamaedrys) gefunden. Die Pflanze, die hepatotoxisch wirken kann, ist in der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen.

Den Bericht der Verbraucherschützer will der Aargauische Apothekerverband auf seiner nächsten Sitzung im Mai besprechen. Dabei sollen die Mitgliedern an die gesetzlichen Vorschriften erinnert werden, so Wyss.

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