Verbot für Liberalisierungs-Spot Yvette Meißner, 24.04.2008 15:19 Uhr
Das Landgericht im französischen Colmar hat der Supermarktkette Leclerc die Fortsetzung ihrer aktuellen Werbekampagne untersagt, in der für die Liberalisierung des Apothekenmarkts geworben wird. Die Preise apothekenpflichtiger Medikamente könnten in zur Kette gehörenden Parapharmazien 25 Prozent günstiger verkauft werden, als in Apotheken, wirbt beispielweise der TV-Spot.
In einem Eilverfahren hatte das Gericht zugunsten der Klage der Apothekeneinkaufsgemeinschaft Univers Pharmacie entschieden, der sich auch die Einkaufsgemeinschft Directlabo SA sowie die beiden Berufsorganisationen USPO und UNPF angeschlossen hatten. Demzufolge musste Leclerc die Fernsehspots bis zum gestrigen Mittwoch 18 Uhr einstellen. Anzeigen in Printmedien dürfen nur noch bis zum 28. April erscheinen, die Werbung auf Webseiten muss bis zum 1. Mai eingestellt werden. Der Eigentümer der Einzelhandelskette, Michel-Edouard Leclerc, hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Kritik hatte es in den vergangenen Wochen vor allem aus der Apothekerschaft gegeben. Aber auch Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot hatte die Kampagne verurteilt. Michel-Edouard Leclerc habe die Profession des Pharmazeuten stark abgewertet, indem er Apotheken mit Schmuckgeschäften verglichen hat, sagte der Präsident von Univers Pharmacie, Daniel Buchinger. Die Ehre der französischen Apotheker werde aber mit dem Urteil wieder hergestellt, so Buchinger.
Mit der Kampagne hat Leclerc die derzeitige Umstrukturierung im französischen Apothekenmarkt genutzt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und die Liberalisierung voranzutreiben. Ab Mai können in französischen Apotheken OTC-Produkte auch vor dem HV-Tisch angeboten werden - allerdings gut einsehbar für den Apotheker.